Vom Amt weggenommen: Der große Kaninchen-Streit
München - Wie dramatisch die Lage für Claudia B. ist, wird in einer Verhandlungspause deutlich. Der psychische Druck ist zu groß, die 50-Jährige bricht in Tränen aus.
Die Holzkirchnerin und ihr Mann haben beim Verwaltungsgericht gegen Bescheide des Münchner Landratsamtes Klage erhoben. Seit Dezember 2017 liegt die 50-Jährige mit der Behörde im Streit. Das Veterinäramt war nach einer anonymen Anzeige aktiv geworden und wirft den beiden vor, dass sie Hasen und Kaninchen nicht artgerecht halten würden. 53 Tiere waren es bei der Kontrolle im Dezember, dann schritt die Behörde im Frühjahr zur Tat und holte insgesamt 40 Tiere aus den Ställen.
Was das Amt an der Haltung auf dem Hof in Hofolding bemängelte: Die Grundfläche des Hasenstalles im Gartenhaus sei zu gering, die Lichtverhältnisse ungenügend. Andere Tiere seien unter einem Trampolin gehalten worden und dort nicht ausreichend vor Raubtieren geschützt gewesen.
Außerdem seien einige männliche Tiere nicht kastriert gewesen und deshalb sei es zu Raufereien mit schweren Verletzungen gekommen. Die Tiere hätten sich in einem schlechten körperlichen Zustand befunden.
Mit 53 Kaninchen überfordert?
Die Kläger bestreiten das, haben aber inzwischen bei den Ställen nachgebessert. Ein Vergleichsvorschlag kommt vom Vorsitzenden Richter Dietmar Wolff. 25 Tiere könnten der Familie zugestanden werden. Doch da macht Claudia B. nicht mit. Sie hänge an allen Tieren. Dass sie mit 53 Kaninchen und Hasen überfordert sei, so wie das Gericht seinen Vorschlag begründet, bestreitet die Klägerin.
Die 50-Jährige fühlt sich stattdessen von der Behörde schikaniert. "Ich liebe diese Tiere und mache alles Menschenmögliche für sie." Die Hasen seien auch deshalb für sie wichtig, weil sie aufgrund einer schweren Krankheit - sie leidet an multipler Sklerose - nicht mehr arbeiten kann. Die Pflege der Tiere halte ihre Mutter in Bewegung, gebe ihrem Tag Struktur, ergänzt Tochter Karin.
Und Anwalt Franz Sußner ist davon überzeugt: "Es gibt keinen Grund, dass die Kläger die Tiere nicht zurückbekommen." Für jeden Kaninchentag im Tierheim fallen elf Euro an Kosten an. "Das bezahle ich nicht", sagt Claudia B. energisch.
Fordert das Veterinäramt mehr, als ausgewiesene Hasen-Experten?
Doch ganz so schnell wird es nichts mit der Entscheidung des Gerichts. Der Prozess wird am Mittwoch unterbrochen, die Fortsetzung soll im Herbst stattfinden. Dann soll auch ein Hasen-Experte zur artgerechten Haltung der Mümmelmänner befragt werden.
Immerhin, einen Teilerfolg erzielt Claudia B. an diesem Verhandlungstag noch: Der sofortige Vollzug der Bescheide wird mit Einverständnis der Behördenvertreter erst einmal ausgesetzt. Und wenn die Kläger jetzt nachweisen, dass die Haltung der Tiere den Vorstellungen des Landratsamtes entspricht, können einige Kaninchen sogar wieder zurück aus dem Tierheim nach Hofolding gebracht werden.
Doch Andreas B. sieht für diesen Nachweis ein Problem: Die "große Differenz" zwischen dem was das Veterinäramt fordert und den Kriterien, die ausgewiesene Experten zur Hasenhaltung vertreten.
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