Volt fordert Abschleppaktion gegen falsch geparkte E-Scooter in München
Man kennt den Ärger seit Jahren in München: Leih-Elektroroller, die als Stolperfallen mitten auf einem engen Gehsteig geparkt sind oder herumliegen. Ohne Rücksicht auf Menschen, die mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl kaum daran vorbeikommen. Fast noch ärgerlicher sind solche Roller, wenn sie auf Radlwegen stehen, zumal nachts, bei schlechter Sicht. Und immer wieder klagen Sehbehinderte, die mit derlei Hindernissen auf Gehwegen nicht rechnen und stürzen könnten.
Nur, wenn niemand behindert wird
Dabei gibt es Regeln: Auf dem Gehsteig abstellen darf man einen Leih-Scooter nur, wenn niemand dadurch behindert wird und rund 1,80 Meter Platz frei bleiben. In Grünanlagen ist das Abstellen gar nicht erlaubt, und falsch geparkte Roller müssen die Anbieter innerhalb von 24 Stunden einsammeln. Und es gibt jede Menge Abstellplätze, wo man Roller parken kann, ohne andere zu behindern.

Abschleppen während einer "Schwerpunktwoche"
Die Stadtratsfraktion von Volt fordert jetzt in einem Antrag eine Maßnahme, die Wirkung zeigen könnte: Leih-Scooter, die „behindernd abgestellt“ sind, sollen abgeschleppt werden. Und zwar im Rahmen einer "Schwerpunktwoche Leih-Scooter", die die Stadt durchführen soll. Polizei oder Kommunale Verkehrsüberwachung sollen während dieser Woche alle im Weg stehenden Elektroroller einsammeln. Und die Betreiberfirmen wie Bolt, Dott, Lime oder Voi sollen ihre Fahrzeuge "gegen entsprechendes Verwarngeld und Verwaltungskostengebühr" (für den Zusatzaufwand der Stadt) am Einsammelort wieder abholen.
"Damit sollen Betreiber als Teil der Problemlösung in die Pflicht genommen werden", schreibt die Fraktion. Weil Leih-Scooter Versicherungskennzeichen tragen, sei es möglich, die Verwarngelder an den jeweiligen Verursacher weiterzugeben.

Künftig nur noch auf festen Flächen?
Langfristig brauche es ein neues Konzept, damit die Stadt steuern kann, wo auf öffentlichen Flächen Leih-Elektroroller abgestellt werden. Wenn im kommenden Jahr bestehende Gesetze auslaufen, sollen Scooter nur noch auf festgelegten Abstellflächen (etwa geteilten Sharing-Flächen) und gar nicht mehr auf Gehwegen geparkt werden dürfen. Es soll Flottenobergrenzen geben, die aus den vorhandenen Abstellflächen errechnet werden. Auch Behindertenverbände wünschen sich das vielfach. Die Volt-Fraktion verweist darauf, dass es in anderen europäischen Städten bereits strenge Abstellregeln gibt, die technisch von den Betreiberfirmen durchgesetzt werden.
"Verantwortung nicht abwälzen"
"Leih-Scooter dürfen Spaß machen", sagt Volt-Stadträtin Alexandra Lang. "Aber sie dürfen abgestellt andere Verkehrsteilnehmende nicht behindern. Wenn sie das tun, werden sie abgeschleppt. So simpel."
Betreiberfirmen von Leih-Scootern müssten "sich selbst als Teil der Lösung sehen und dürfen ihre Verantwortung im öffentlichen Raum nicht abwälzen. Daran möchten wir sie hiermit freundlich, aber deutlich erinnern".
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