Vollrausch-Prozess: Apothekerinnen stoppen Junkie
Ein Junkie (41) will Artzney und droht damit, zu schießen. Da er im Rausch handelte, belässt es das Amtsgericht bei einer Verurteilung wegen vorsätzlichem Vollrausch.
München Es waren „zwei taffe Frauen“, die in einer Apotheke am Hauptbahnhof eine mögliche Geiselnahme verhinderten. Die Staatsanwältin lobte am Montag die Zivilcourage der Apothekerinnen, die „heldenhaft“ einen Junkie stoppten.
Der 41-Jährige war am 18. Juni des vergangenen Jahres im Drogenrausch – er hatte Badesalz und andere Betäubungsmittel genommen – in die Apotheke an der Schützenstraße gestürmt, verlangte Betäubungsmittel und hatte gedroht: „Ich habe eine Waffe und ich werde schießen.“ Dabei griff er in seine Jackentasche, als würde er dort eine Pistole verstecken. Ein Bluff.
Die beiden Apothekerinnen redeten auf ihn, versuchten ihn zu beruhigen. Als eine Gruppe von vier Asiatinnen in die Apotheke kommt, greift er nach einer der Frauen, will sie offenbar zur Geisel machen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.
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Doch einer der beiden Apothekerinnen gelingt es, sich zwischen den Mann und die Kundin zu drängen. Zu diesem Zeitpunkt war den Frauen wohl klar geworden, dass es die angebliche Waffe gar nicht gab. Kurz darauf ist die Polizei da, nimmt den Junkie fest.
Der geständige Anton H. entschuldigte sich: „Ich war körperlich da, aber nicht geistig.“ Will sagen, er wusste nicht, was er tat. Tatsächlich sah auch die Sachverständige eine zumindest verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Rausches. Eine Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung oder Geiselnahme kam daher nicht in Frage.
Sonst wäre man in einem Bereich von mindestens fünf Jahren Haft, stellte die Staatsanwältin klar. So aber begnügte sie sich mit der Forderung nach drei Jahren Gefängnis wegen vorsätzlichem Vollrausch. Auch weil die Opfer die Tat psychisch gut verarbeitet haben.
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Verteidiger Christian Gerber sah zwar aufgrund der 15 Vorstrafen seines Mandanten ein, dass man an einer Freiheitsstrafe kaum vorbei kommen kann, fand aber ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung ausreichend.
Amtsrichter Marco Peißig pendelte sich in der Mitte ein: Zwei Jahre und drei Monate seien tat- und schuldangemessen. Dazu wird Anton H. aufgrund seiner Drogensucht in
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