Vilsmaier muss 153 436 Euro zahlen

Streit um den Messner-Film "Nanga Parbat": Filmemacher Joseph Vilsmaier wird von einem Produzenten verklagt - und verliert.
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Sie verfilmten den "Nanga Parbat": Joseph Vilsmaier (r.) mit Bergsteiger-Legende Reinhold Messner.
dpa Sie verfilmten den "Nanga Parbat": Joseph Vilsmaier (r.) mit Bergsteiger-Legende Reinhold Messner.

Streit um den Messner-Film "Nanga Parbat": Regisseur Joseph Vilsmaier wird von einem Produzenten verklagt - und verliert.

München - Regisseur Joseph Vilsmaier (74) muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München mehr als 150 000 Euro an seinen ehemaligen Produzenten Chris Naumann zahlen.

Die beiden hatten vor Gericht um die Finanzierung des 2008 gedrehten Bergsteigerfilms „Nanga Parbat“ über die Brüder Reinhold und Günther Messner gestritten. Revision wurde nicht zugelassen.

Naumann sollte sich seinerzeit um die Finanzierung kümmern. Der Produzent betonte, er habe alle Voraussetzungen für die Finanzierung des Projektes geschaffen. Vilsmaier habe sich dann hinter seinem Rücken mit Naumanns Finanzpartner zusammengetan. „Er hat den gültigen Vertrag grundlos und unwirksam gekündigt“, sagte Naumann.

Er klagte darum auf 275 000 Euro Schadenersatz wegen Vertragsverletzung und Rufschädigung. Außerdem forderte er sein Honorar.

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Vilsmaier hatte dagegen angegeben, der Produzent habe es nicht rechtzeitig geschafft, Geld zu besorgen. Er habe daraufhin selbst nach Sponsoren gesucht.

Das Oberlandesgericht bestätigte mit seiner Entscheidung weitgehend das Urteil des Landgerichtes, gegen das beide Parteien Berufung eingelegt hatten. Das OLG erhöhte die Schadensersatzzahlung Vilsmaiers an Naumann allerdings von 93 000 auf 153 436 Euro (Az.: 6U 870/13).

 

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