Viereinhalb Jahre Haft für Betrug bei Corona-Hilfen

München - Die Beantragung unberechtigter Corona-Soforthilfen in Millionenhöhe hat einem 31-Jährigen eine hohe Haftstrafe eingebracht. Das Landgericht München I verurteilte ihn am Mittwoch unter anderem wegen Subventionsbetrugs zu viereinhalb Jahren. Zudem soll der mehrfach vorbestrafte Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte bleibt aber wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
Mehrere Anträge auf Corona-Hilfe gestellt
Kern der Vorwürfe waren 91 Anträge auf Corona-Soforthilfe, die der 31-Jährige im März und April 2020 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und dem Saarland gestellt hatte - teils mit fremden Identitäten. Mehr als 2,5 Millionen Euro wollte er so auf sein Konto bei der Sparkasse Dortmund überweisen lassen.
Doch nur 67.776 Euro aus drei Anträgen kamen an. Denn der Subventionsbetrug war "stümperhaft", wie sowohl der Verteidiger als auch Richter Markus Födisch sagten. Nicht nur, dass immer wieder dieselbe Kontonummer verwendet wurde, dem Richter zufolge waren die Anträge teilweise auch krude gestellt. So war bei einem Fruchthandel von Bergbau-Aktivitäten die Rede. "Das muss man nur einmal lesen", sagte Födisch.
Sachbearbeiter wird stutzig - und schaltet die Polizei ein
Das schnelle Ende der Masche kam, als einem Sachbearbeiter in Bayern die Häufung der Kontonummer auffiel, wie der Staatsanwalt sagte. Weitere Zahlungen wurden gestoppt, der Mann schließlich im Mai festgenommen.
Der Staatsanwalt sah bei den Taten erhebliche kriminelle Energie sowie das "dreiste" Ausnützen der Corona-Pandemie und der Soforthilfen des Staates. Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass es eine "gewisse Kaltschnäuzigkeit" zeige, dass der 31-Jährige die Soforthilfen beantragt habe, die bewusst mit niedrigen Voraussetzungen und geringen Kontrollen geschaffen worden seien.
Angeklagter beklagt sich über Festnahme
Der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses zwar nur wenig zu den konkreten Tatvorwürfen gesagt, sich aber immer wieder und in teils deutlichen Worten über seine Festnahme und seine Überstellung aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern beschwert und als Opfer dargestellt. Es könne keine Rede davon sein, dass der Angeklagte in einem "erpresserischen Menschenraub" nach Bayern gebracht worden sei, widersprach der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Auch Richter Födisch betonte, dass alles rechtlich korrekt gelaufen sei.
Der Angeklagte hatte den Gerichtssaal am Mittwochmorgen mit einer Maske mit den Worten "keine Grundrechte" betreten, diese aber vor Beginn der Verhandlung mit einer weiteren Maske verdeckt und später abgenommen.