Verwaltungsgerichtshof erlaubt Pro-Palästina-Kundgebung
Das Gericht habe dem Eilantrag des Veranstalters stattgegeben, weil die Gefahrenprognose kein Versammlungsverbot rechtfertige. Zwar sei es bei anderen Versammlungen zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gekommen. Aber in München habe es bereits Versammlungen mit nur geringen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben, teilte das Gericht mit. Auch eine Versammlung in Nürnberg sei weitgehend störungsfrei verlaufen. Die Landeshauptstadt habe nicht ausreichend geprüft, ob anstelle des Verbots Auflagen für die Versammlung in Betracht gekommen wären.
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