Verwaltungsgerichtshof erlaubt Pro-Palästina-Kundgebung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag eine Pro-Palästina-Kundgebung auf dem Münchner Marienplatz erlaubt und ein Versammlungsverbot der Stadt außer Vollzug gesetzt. Die Kundgebung "Menschenrechte und Völkerrecht auch für Palästina" war für den Abend geplant.
dpa |
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Ein Mann schwenkt während einer Kundgebung für Palästina auf dem Marienplatz eine palästinische Flagge.
Ein Mann schwenkt während einer Kundgebung für Palästina auf dem Marienplatz eine palästinische Flagge. © Matthias Balk/dpa/Archivbild
München

Das Gericht habe dem Eilantrag des Veranstalters stattgegeben, weil die Gefahrenprognose kein Versammlungsverbot rechtfertige. Zwar sei es bei anderen Versammlungen zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gekommen. Aber in München habe es bereits Versammlungen mit nur geringen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben, teilte das Gericht mit. Auch eine Versammlung in Nürnberg sei weitgehend störungsfrei verlaufen. Die Landeshauptstadt habe nicht ausreichend geprüft, ob anstelle des Verbots Auflagen für die Versammlung in Betracht gekommen wären.

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