Vertrag gekündigt: Ex-Agent will Geld von "Fonsi"
MÜNCHEN Es gibt Tage, da vergeht auch einem nachweislich humorbegabten Menschen das Lachen. Gestern war so ein Tag für den Kabarettisten Christian „Fonsi” Springer.
Er hat sich mit seinem Agenten Roland F. überworfen und ihm am 28. März 2011 gekündigt. Der will aber noch Geld sehen, das ihm aus seinem Betreuungsvertrag zustehen soll. Gestern traf man sich am Oberlandesgericht (OLG).
Die erste Runde war klar an „Fonsi” gegangen. Das Landgericht hatte die Klage des Agenten abgewiesen. Zwischen Künstler und Agent bestehe ein besonderes Vertrauensverhältnis, dass nach §627 des Bürgerlichen Gesetzbuches jederzeit gekündigt werden kann, wenn ein „wichtiger Grund” vorliegt. Also habe der Agent keinen Anspruch auf Provisonen für Verträge, die nach dem 28. März von Springer abgeschlossen wurden.
Doch der OLG-Senat hat da seine Zweifel. In dem Betreuungsvertrag gibt es eine Klausel, die eine Kündigung nach §627 ausschließt. Außerdem sei eine Probezeit vereinbart worden. Das spricht dafür, dass die Klausel wirksam ist. Schließlich sei eine Probezeit ja nicht notwendig, wenn man jederzeit kündigen kann.
Schlechte Karten für Fonsi? Vielleicht. Jedenfalls bewegte er sich nun auf einen Vergleich zu. Und dabei ging’s im Gerichtsaal E.06 wie auf dem Basar zu. Um endlich seine Ruhe zu haben, ging Springer mit seinem Angebot immer weiter hoch. 20000, 25000, 30000, 45000, 50000, 55000 – „letztes Angebot 58000 Euro”. Dabei ließ der Kabarettist keinen Zweifel daran, dass er sich ungerecht behandelt fühlte – und nur unter Protest sein Angebot verbessere. „Jetzt bin ich grantig”, entfuhr es ihm einmal.
Sein Ex-Agent kam ihm ein wenig entgegen. Er war mit einer Forderung von 75000 Euro gestartet, am Ende aber mit 58000 Euro einverstanden. Alles gut? Von wegen.
Plötzlich fiel dem Kläger ein, dass man ja noch Umsatzsteuer zahlen müsse. Also noch mal 19 Prozent drauf. Das war mit Springer nicht mehr zu machen. Der Vergleich platzte. Dass der Kläger Nachschlag wollte, machte auch den Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider richtig grantig: „Diesen ganzen Zinnober hätten wir uns sparen können.”
Gut möglich, dass zumindest eine Seite bereuen wird, dass der Vergleich nicht zustande kam. Wahrscheinlich beide. Bereits zuvor war laut Gericht viel böses Blut geflossen. Das ging bis zur gegenseitigen Androhung von Strafanzeigen.
Nun wird das Gericht Beweise finden müssen, ob die Kündigung rechtens war. Dass da schmutzige Wäsche gewaschen wird, ist allen klar. Der altehrwürdige Gerichtsbau an der Prielmayerstraße wird wohl ab Januar zu einer Art „Schlachthof”-Filiale: Als Zeugen tritt dann Bayerns erste Kabarett-Garde auf.
Nur richtig lustig wird das eher nicht.
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