Verstoß gegen Embryonengesetz: Kinderwunscharzt vor Gericht

In München steht seit Mittwoch ein Reproduktionsmediziner vor Gericht: Dem ehemaligen Leiter des Kinderwunsch-Informationszentrums Deutschland wird Beihilfe zur missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken vorgeworfen.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine menschliche Eizelle wird mit Spermien injiziert(Symbolbild).
dpa Eine menschliche Eizelle wird mit Spermien injiziert(Symbolbild).

München -  Er soll Frauen künstliche Befruchtungen mit bis zu 18 befruchteten Eizellen im Ausland vermittelt haben. Das deutsche Embryonenschutzgesetz untersagt eine Therapie, bei der innerhalb eines Behandlungszyklus' mehr als drei Embryonen entstehen.

Der 63-Jährige verweigerte zu Beginn des Prozesses vor dem Münchner Amtsgericht die Aussage. Der Staatsanwaltschaft zufolge wirkte der Arzt in den Jahren 2007 bis 2010 bei der Vermittlung von Frauen aus Deutschland an eine Klinikgruppe mit Sitz im österreichischen Bregenz mit, deren Kinderwunschtherapien nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz untersagt sind.

Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft konkret vor, er habe in Deutschland ansässige Ärzte bei der Überweisung von Patientinnen an ausländische Kinderwunschzentren unterstützt. Seine Aufgabe habe in der Betreuung eines sogenannten Zuweisernetzes bestanden. Dafür bezog der 63-Jährige laut Anklage in den fraglichen Jahren insgesamt gut 380 000 Euro. Gegen den Kaufmann war im Sommer 2014 schon einmal verhandelt worden. Der Prozess zog sich hin und musste wegen Urlaubs des Richters ausgesetzt werden. Die neue Verhandlung ist auf drei Tage angesetzt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.