Verstoß bei Corona-Demos: Karl Hilz muss 10.000 Euro zahlen
München - Die ehemaligen Kollegen begrüßen das Urteil gegen den pensionierten Polizisten Karl Hilz (63). Das Amtsgericht hat den Mann zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Weil er am 8. November 2020 auf dem St.-Pauls-Platz bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen ein Schweizer Taschenmesser dabei hatte.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärt in einer Pressemitteilung, dass der pensionierte Polizeibeamte in der Vergangenheit mehrfach zu Corona-Gegner-Demos aufgerufen hatte und als Redner bei sogenannten Querdenker-Demos sogar die eingesetzten Einsatzkräfte zum Absetzen ihrer Mundschutzmasken aufforderte. Das Amtsgericht habe „diesem allgemeingefährlichen Treiben nun deutliche rechtliche Grenzen aufgezeigt“.
Der pensionierte Polizeibeamte wurde wegen seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit Anti-Corona-Veranstaltungen zuletzt sogar vom Verfassungsschutz beobachtet, so die GdP. „In aller Öffentlichkeit zu Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten aufzurufen, geht vor allem für einen ehemaligen Polizeibeamten gar nicht“, so der GdP-Landesvorsitzende Peter Pytlik.
Der Angeklagte erklärt sich in der Verhandlung als völlig unschuldig: Er habe nicht gewusst, dass er das Messer mitgeführt hatte, räumte aber ein, dieses Messer eigentlich immer mit sich zu führen. Sein Verteidiger fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze à 100 Euro. Die Richterin bleibt knapp darunter.
Karl Hilz wartet die Urteilsbegründung nicht mehr ab, sondern verlässt zuvor den Gerichtssaal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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