Verstoß bei Corona-Demos: Karl Hilz muss 10.000 Euro zahlen

Der ehemalige Münchner Polizist Karl Hilz ist vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt das Urteil.
John Schneider
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Pensionierter Beamter des Münchner Polizeipräsidiums: Karl Hilz. (Archivbild)
Pensionierter Beamter des Münchner Polizeipräsidiums: Karl Hilz. (Archivbild) © David Ebener/dpa

München - Die ehemaligen Kollegen begrüßen das Urteil gegen den pensionierten Polizisten Karl Hilz (63). Das Amtsgericht hat den Mann zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Weil er am 8. November 2020 auf dem St.-Pauls-Platz bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen ein Schweizer Taschenmesser dabei hatte.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärt in einer Pressemitteilung, dass der pensionierte Polizeibeamte in der Vergangenheit mehrfach zu Corona-Gegner-Demos aufgerufen hatte und als Redner bei sogenannten Querdenker-Demos sogar die eingesetzten Einsatzkräfte zum Absetzen ihrer Mundschutzmasken aufforderte. Das Amtsgericht habe „diesem allgemeingefährlichen Treiben nun deutliche rechtliche Grenzen aufgezeigt“.

Der pensionierte Polizeibeamte wurde wegen seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit Anti-Corona-Veranstaltungen zuletzt sogar vom Verfassungsschutz beobachtet, so die GdP. „In aller Öffentlichkeit zu Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten aufzurufen, geht vor allem für einen ehemaligen Polizeibeamten gar nicht“, so der GdP-Landesvorsitzende Peter Pytlik.

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Der Angeklagte erklärt sich in der Verhandlung als völlig unschuldig: Er habe nicht gewusst, dass er das Messer mitgeführt hatte, räumte aber ein, dieses Messer eigentlich immer mit sich zu führen. Sein Verteidiger fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze à 100 Euro. Die Richterin bleibt knapp darunter.

Karl Hilz wartet die Urteilsbegründung nicht mehr ab, sondern verlässt zuvor den Gerichtssaal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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16 Kommentare
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  • Heute am 13.04.2021 18:08 Uhr / Bewertung:

    Wow, jetzt wird ein Schweizer Taschenmesser schon als Waffe eingestuft. So weit sind wir schon. Ich hatte früher immer ein kleines Messer und einen Nagelzwicker am Schlüsselbund. Heute wäre ich dafür wahrscheinlich schon ein Tenorist.

  • Paul Rubens am 12.04.2021 18:09 Uhr / Bewertung:

    Also der Vorwand für die Strafe war das Mitführen eines Schweizer Taschenmesser, wie es jeder Pfadfinderbub bei sich hat. Wie billig geht es noch und sind jetzt auch bei der Jusitz alle Mittel recht, um unbequeme Kritiker mundtot zu machen ?
    Oberbeschämend, dass die Polizeigewerkschaft dazu noch Beifall klatscht!
    Wo sind wir in diesem Land mittlerweile hingekommen??

  • Plato's Retreat am 12.04.2021 17:04 Uhr / Bewertung:

    100 Tagessätze, um mit Absicht über die 90 Tagesgrenze zu kommen - da hatte das Gericht wohl eine Art "Mission" ..

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