Versicherungsmakler betrügen Krankenkassen

Mit fingerten Rezepten und einem Arzt als Komplizen ergaunern sie über 370.000 Euro. Die ehemaligen Versicherungsmakler stehen jetzt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs vor Gericht.
München - Eine Standpauke gab es gleich zu Prozessbeginn vom Vorsitzenden Richter Joachim Ecker: „Sie haben den Kernbereich unseres Sozialsystems geschädigt. Das ist ein besonderer Vertrauensmissbrauch“, schimpfte er. Die beiden ehemaligen Versicherungsmakler Gerhard M. (54) und Wilhelm Sch. (54) haben mit fingierten Rezepten Krankenversicherungen betrogen. Gesamtschaden: 370712 Euro.
Die Angeklagten stehen jetzt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 15 Fällen vor dem Landgericht. Im Oktober 2006 entwickelten die Angeklagten mit einem Arzt und dem Inhaber eines Sanitätshauses den Betrugsplan. Gerhard M. und Wilhelm Sch. besorgten die Plastikkarten von den gesetzlich Versicherten, die nichts von der kriminellen Masche ahnten. Die Daten überspielten sie auf den Computer des Arztes, der stellte die falschen Rezepte aus.
Der bereits zu drei Jahren und zehn Monate verurteilte Sanitätshausbesitzer reichte die Rezepte ein. Allein im Juni 2008 kassierte er über 63000 Euro von den Krankenkassen ab, obwohl er keine Gegenleistung erbracht hatte. 2009 flog die Bande auf. Gerhard M.: „Meine Kunden, deren Karten ich für den Betrug eingesetzt hatte, haben mir anonym Morddrohungen am Telefon ausgesprochen und meinen Wagen zerkratzt, als sie hörten, welche Summen wir kassiert haben.“
Weiter sagte M., dass er durch seine Scheidung 2006 finanziell Probleme hatte: „Ich habe mir überall Geld geliehen. Sogar bei meinem Sohn. Ich habe 35000 Euro Schulden.“ Heute lebt er als Kraftfahrer von 1800 Euro, wohnt in einer WG und stottert monatlich 600 Euro Schulden ab. „Wenn ich ins Gefängnis muss, bin ich meinen Job los.“
Sein Komplize lebt derzeit von 750 Euro Arbeitslosengeld: „Mich hat es finanziell bei dem Börsencrash 2008 erwischt.“ Er hat drei erwachsene Kinder und ist geschieden. Wenn er nicht ins Gefängnis müsse, könne er bei einem Vetter arbeiten, der ein Hotel betreibt. Der Prozess dauert an.