Versicherung erklärt Münchner (73) für tot

Versicherung hält Benno D. (73) für tot, kondoliert seinen „Hinterbliebenen” und löst den Vertrag. Der Münchner sagt: „Ich war schockiert.” Und dann vergehen vier Wochen...
von  Vanessa Assmann
Mit diesem Schreiben fing alles an: Benno D. wurde von der D.A.S. für tot erklärt, der Vertrag beendet.
Mit diesem Schreiben fing alles an: Benno D. wurde von der D.A.S. für tot erklärt, der Vertrag beendet. © Gregor Feindt

Versicherung hält Benno D. (73) für tot, kondoliert seinen „Hinterbliebenen” und löst den Vertrag. Der Münchner sagt.: „Ich war schockiert.” Und dann vergehen vier Wochen, ehe die D.A.S. reagiert.

München - Schon das Adressfenster im Brief von seinem Rechtsschutzversicherer kam Benno D. seltsam vor. „Erben nach” war dort zu lesen, darunter sein Name und seine Anschrift. Was der 73-Jährige dann las, als er den Brief auffaltete, lässt auch noch einen Monat später seinen Puls schneller gehen: „Sehr geehrte Hinterbliebene”, schrieb die D.A.S.. „Bitte gestatten Sie uns, Ihnen zunächst unsere Anteilnahme auszusprechen.” Ein paar Worte noch zur Beitragsabrechnung und das Angebot: „Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.”

„Ich war schockiert”, sagt Benno D., der bis zu seinem Ruhestand die Versandabteilung in einem großen Münchner Unternehmen geleitet hat und seit 24 Jahren D.A.S.-Kunde ist. „Es geht mir gesundheitlich gut. Wie kommt die D.A.S. dazu, mich für tot zu erklären?” Noch unglaublicher findet er das anschließende Verhalten seines Versicherers, der zum skandalgebeutelten Ergo-Konzern gehört. Zwei Briefe schrieb er an die D.A.S. und bat darum, dass der Vorfall aufgeklärt wird. „Ich muss doch wissen, ob ich noch versichert bin”, meint der Rentner. Den ersten Brief gab er persönlich an der Pforte ab, den zweiten sandte er zwei Wochen später per Einschreiben an den Vorstand. Keine Reaktion. Das änderte sich erst, als sich die AZ einschaltete.

Was war passiert? Claudia Wagner, zuständige Ergo-Sprecherin: „Das tut uns furchtbar leid. Es handelt sich um eine Verwechslung. Bei der Bearbeitung wurde übersehen, dass es zwei Benno D.s in München gibt, die beide bei uns versichert sind. Leider ging das Schreiben nicht an die Angehörigen des Verstorbenen, sondern an den Falschen." Mittlerweile – vier Wochen nach der „Verwechslung” – bekam Benno D. Post von der D.A.S.. Endlich Gewissheit: Ja, sein Vertrag wurde wieder in Kraft gesetzt. Außerdem hat sich der Vorstandssprecher der D.A.S. schriftlich bei ihm entschuldigt. Gegen den Schreck gab’s eine Flasche Rotwein. Die D.A.S. wolle ihm auch weiterhin als Partner in Sachen Rechtsschutz an seiner Seite stehen. „Wir hoffen, dass Herr D. unsere Entschuldigung annimmt”, sagt auch Sprecherin Wagner.

Doch warum reagierte die D.A.S. nicht auf die beiden Schreiben von Benno D.? Warum fiel niemandem auf, dass hier der Falsche für tot erklärt wurde? „Normalerweise sollte das schnell gehen”, sagt Wagner. „Doch hier kam es urlaubsbedingt zur Verzögerung. Das tut uns schrecklich leid. Wir sichern Herrn D. zu, dass ihm kein Nachteil aus der Verwechslung entsteht." Benno D. ist nun erstmal erleichtert, dass die Sache geklärt ist. Ob er weiterhin bei der D.A.S. versichert bleiben will, die ihren Werbespruch „Recht an Ihrer Seite” so schleppend erfüllt hat? „Das werde ich mir noch überlegen.”

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