Vermieter tätlich angegriffen

Wegen gefährlicher Körperverletzung: Mieter (24) muss drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.
John Schneider |
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München Aus dem ursprünglich angeklagten versuchten Mord wurde am Ende gefährliche Körperverletzung in drei Fällen. Ins Gefängnis muss der Mann trotzdem. Mit drei Jahren und acht Monaten Gefängnis soll der Maisacher Mieter für seine gewalttätigen Übergriffe und diverser Beleidigungen büßen. So lautete am Dienstag das Urteil des Landgerichts.

Der 24-jährige Paul R. (Name geändert) hatte in dem Prozess zugegeben, dass er seinen Vermieter im Streit um die Räumung seines Zimmers geschlagen und getreten hatte. Danach habe er die Freundin des Opfers angegriffen und gewürgt. Nicht das erste Mal, dass Paul R. in dieser Weise ausrastete.

Die Würgeaktion habe aber nur Sekunden gedauert. Paul R. beteuerte: „Ich wollte sie auf keinen Fall umbringen.“

Das Gericht glaubte ihm. Für seine Version spreche unter anderem die Tatsache, dass er von selber das Würgen abgebrochen hatte.

Ein Sportunfall und Schwierigkeiten mit verschiedenen Arbeitgebern hätten den 24-Jährigen immer unleidlicher werden lassen. Immer öfter habe es lauten Streit gegeben. Als ihn der Vermieter wegen Mietrückständen schließlich aus der Wohnung schmeißen wollte, wurde die Sache gewalttätig.

Paul R. hat aber nicht nur Probleme, seine gewalttätigen Impulse zu kontrollieren. Er raucht auch den einen oder anderen Joint zuviel. Das Gericht schickt ihn deswegen zunächst einmal in eine Entziehungsanstalt, um sein Cannabis-Problem in den Griff zu bekommen.

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