Verkehrskontrolle: Betrunkener flüchtet vor Polizei

Rote Ampeln, fremdes Auto, aus der Kurve geflogen: Ein Betrunkener Autofahrer hat sich eine wilde Verfolgungsjagd durch München mit der Polizei geliefert.
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Die Polizei im Einsatz (Symbolfoto)
dpa Die Polizei im Einsatz (Symbolfoto)

Rote Ampeln, fremdes Auto, aus der Kurve geflogen: Ein Betrunkener Autofahrer hat sich eine wilde Verfolgungsjagd durch München mit der Polizei geliefert.

München - Am Ende will keiner hinterm Steuer gesessen sein und wem das Auto gehört, konnten sie auch nicht erklären: Die Polizei hat zwei 26-Jährige nach einer wilden Verfolgungsjagd mit dem Auto festgenommen. Die Flucht endete an einem Begrenzungspfosten: Am Dienstag, 26.06.2012, gegen 02.00 Uhr, fiel ein nicht zugelassener Ford Focus einer Streife der Polizeiinspektion 43 (Olympiapark) auf als dieser über den Kreuzungsbereich Petuelring / Schleißheimer Straße gefahren wurde. Als die Beamten den Pkw und den Fahrer einer Kontrolle unterziehen wollten, gab dieser Gas und flüchtete mit seinem Fahrzeug die Schleißheimer Straße in nördlicher Richtung.

Bei der Flucht vor der Polizei überfuhr der Autofahrer mehrere Ampeln die Rotlicht zeigten, überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich und gefährdete mehrere andere Verkehrsteilnehmer. Im Kurvenverlauf der Schleißheimer Straße auf Höhe des Goldschmiedplatzes verlor der Fahrzeugführer aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei überfuhr er einen Begrenzungspfosten und kam schließlich im angrenzenden Grünstreifen zum Stehen.

Bis zum Eintreffen der verfolgenden Beamten flüchteten der Fahrzeugführer und sein Beifahrer aus dem Ford und konnten im Laufe einer Fahndung in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Bei den anschließenden Vernehmungen schoben die zwei 26-Jährigen die Fahrereigenschaft auf den jeweils anderen. Zudem wurde festgestellt, dass beiden Personen deutlich alkoholisiert waren. Woher sie den Pkw, der ihnen nicht gehörte, hatten, konnten sie nicht erklären. Beide Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 200 Euro.

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