Vergewaltigungsprozess: Freispruch aus Mangel an Beweisen

Ein 28-Jähriger soll sich an seiner Freundin vergangen haben. Vor Gericht ist diese aber nur bedingt glaubhaft.
Sophie Anfang |
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Der Angeklagte vor Beginn der Verhandlung am Amtsgericht.
anf Der Angeklagte vor Beginn der Verhandlung am Amtsgericht.

München - Als Ahmed G. (28, Namen geändert) am Freitag, 9 Uhr, auf der Anklagebank Platz nimmt, sitzt er als mutmaßlicher Vergewaltiger da. Um kurz nach eins verlässt er als freier Mann den Saal – als verurteilter Dieb. Dazwischen liegen vier Stunden zähe Verhandlung mit einem mutmaßlichen Opfer, das einen recht ratlos zurücklässt.

Bianca I. (35) und Ahmed G. führten im Januar bereits seit drei Jahren eine komplizierte, nach Zeugenaussagen sogar „ekelige“ Beziehung. Am Nachmittag des 13.1. kam es in der Wohnung von I. zwischen beiden erneut zum Streit. G. soll seine Freundin geohrfeigt haben, sei dann einkaufen gegangen. Als er wiederkam, ließ I. ihn wieder in die Wohnung. Nachts zofften sich die beiden wieder, G. soll die 35-Jährige geschlagen und mehrmals vergewaltigt haben.

Zudem beschuldigt I. ihren damaligen Freund, ihr einen Goldring und eine Kette gestohlen zu haben.

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„Das stimmt alles nicht“, sagt der Angeklagte. Sie hätten gestritten und Sex gehabt, aber einvernehmlich. Gestohlen habe er nichts. Bei dem Streit sei es darum gegangen, dass I. nachts die Musik zu laut gedreht hat. Das glaubt ihm jedoch nicht einmal sein Verteidiger so ganz.

Doch auch die Aussage von Bianca I. ist für das Schöffengericht schwer zu bewerten. I., eine stämmige Frau mit dunklen Locken, spricht sehr langsam, ihre Erzählung bleibt sehr oberflächlich, Details kommen nur spärlich und auf mehrmaliges Nachfragen. Andere Zeugen beschreiben I. als Frau, die gerne provoziere, beide seien „sexsüchtig“ gewesen und hätten eigentlich ständig davon gesprochen, sich zu trennen. Der Gerichtsmediziner kann ebenfalls keine Klarheit bringen, I. hatte bei ihrer Untersuchung keine auffälligen Verletzungen.

Für Richter und Schöffen bleiben deshalb zu viele Zweifel. G. wird freigesprochen – bis auf den Diebstahl. Für den bekommt er eine Geldstrafe.

 

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