Vergewaltigung in der Ehe: Gatte kommt frei
München Es fließen viele Tränen auf der Anklagebank. Paul P. (Name geändert) kann es offenbar selber nicht fassen, was er am 30. November des vergangenen Jahrs getan hat. Opfer der Vergewaltigung ist die eigene Ehefrau (34). Die Reue des Täters scheint ehrlich. „Das war der schlimmste Fehler meines Lebens“, schluchzt er vor Gericht.
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Die Anklage lautet auf besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. Um 1.30 Uhr nachts habe er den Entschluss gefasst, seine Frau zu vergewaltigen. Zu diesem Zweck habe er ein Brotmesser genommen und es ihr an den Hals gehalten. Dann sei er mit ihr ins Schlafzimmer, habe die 34-Jährige dort ausgezogen.
In der Folge habe er sie gewürgt, sie im Intimbereich geküsst und einen Finger eingeführt. Obwohl er wusste, dass sie keinen Sex wollte, obwohl die Frau ihm das auch immer wieder klar zu machen versuchte, indem sie ihn wegdrückte und sich stark wehrte.
Gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstag räumt Verteidiger Karl-Heinz Seidl in Namen seines Mandanten die Tat ein: „Die Anklage stimmt von der ersten bis zur letzten Zeile.“ Nur der Vorwurf, dass er die Frau gewürgt haben soll, wird bestritten. Er habe ihr allenfalls ins Gesicht gegriffen, nicht aber den Hals, sagt Paul P. später aus.
Auch dass er ihr die Klinge des Brotmessers an den Hals gehalten haben soll, stimme so nicht. Aber ja, er habe das Brotmesser aus der Schublade genommen und es ihr drohend präsentiert.
„Ich wollte sie an meiner Seite haben“, sagt Paul P. Die Ehe war damals bereits kaputt. Seine Frau hatte einen anderen, das Ehepaar lebte zwar noch in der gemeinsamen Wohnung. Aber er schlief im Kinderzimmer, Frau und Kinder (5 und 7 Jahre alt) im Schlafzimmer.
Seine Noch-Ehefrau machte am Dienstag von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und schwieg. Sie habe kein Interesse daran, dass er ins Gefängnis komme, erklärte sie dem Gericht.
Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Martin Rieder kam dann zu dem Schluss, dass Paul P. zwar wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt werden muss, dass man diese Strafe aber zur Bewährung aussetzen kann.
Paul P. verließ das Justizzentrum als freier Mann.
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