Vergewaltigung auf Grabstein: Aussage gegen Aussage

München - Hanna T. (17, Namen geändert) muss nicht persönlich vor Gericht schildern, was ihr am 29. März 2014 am Alten Südfriedhof widerfahren ist. Die Prozessbeteiligten begnügten sich mit einem Video, das die Vernehmung des Lehrlings zeigen.
Aufgrund ihrer Aussage sitzt der einschlägig vorbestrafte Peter S. (30) auf der Anklagebank. Er soll die junge Frau auf einem Grabstein vergewaltigt haben. Der Gelegenheitsarbeiter bestreitet das.
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Zu seinem Gemütsstand am Tag der Tat, erklärte er gestern, dass er gerade Streit mit seiner Verlobten gehabt hatte. Er werde in solchen Situationen aggressiv, gibt er zu. Er sei früher wegen solcher Aggressionsschübe so etwas wie eine „tickende Zeitbombe“ gewesen. Aber auch im März 2014 habe er sich irgendwie abreagieren müssen, habe sich deswegen mit einer mitgebrachten Spritzennadel gestochen.
Das Gespräch mit Hanna T., der er vor dem Friedhof begegnet sei, habe ihn wieder aufgerichtet. Auf dem Friedhof sei es dann zu Küssen und Zärtlichkeiten gekommen. Es habe auch Sex gegeben. Aber einvernehmlich. Doch dann spürte er, dass sie nicht mehr wollte: „Da habe ich sofort abgebrochen.“
Hanna T. schildert das ganz anders. Die 17-Jährige berichtete in ihrer Videovernehmung zwar auch wie man ins Gespräch gekommen sei und gemeinsam in den Friedhof geklettert war. Aber als der Mann zudringlich wurde, habe sie gesagt „Was soll das?“ und habe auch versucht, ihn wegzudrücken. Er sei aber stärker gewesen und habe sie vergewaltigt.
Es steht Aussage gegen Aussage. Der Prozess wird fortgesetzt.