Verbraucherschutz: Ekel-Betriebe kommen ins Internet

 Ab September sind die Behörden verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kontrollen zu veröffentlichen – schon wenn der Verdacht auf Verstöße besteht. Das KVR rechnet mit über 1000 Fällen  
Julia Lenders |
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Das Schild lässt nichts Gutes erahnen: Wie es dahinter aussieht, sollen Verbraucher noch dieses Jahr erfahren.
Imago Das Schild lässt nichts Gutes erahnen: Wie es dahinter aussieht, sollen Verbraucher noch dieses Jahr erfahren.

Ab September sind die Behörden verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kontrollen zu veröffentlichen – schon wenn der Verdacht auf Verstöße besteht. Das KVR rechnet heuer mit über 1000 Fällen

München Von Schimmel bis zu Schädlingen – in Zukunft sollen sich Verbraucher im Internet informieren können, wie hygienisch es in Münchner Betrieben wirklich zugeht. Schon ab September sind die Lebensmittelbehörden nämlich verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kontrollen zu veröffentlichen. Und zwar dann, wenn die Verstöße ein Bußgeld in Höhe von mehr als 350 Euro erwarten lassen.

Wo sind die Ergebnisse abrufbar?

Sie sollen bayernweit veröffentlicht werden, auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de). Die Neuregelung gilt für alle Verstöße, die ab September festgestellt werden. Sprich: Bis Ergebnisse für die ersten Münchner Betriebe online sind, wird’s wohl Oktober.

Wann werden die Verbraucher informiert?

Wenn der Verdacht besteht, dass Grenzwerte bei Lebensmitteln überschritten werden. Oder dass ein Betrieb „nicht nur in unerheblichem Ausmaß“ gegen das Lebensmittelrecht verstoßen hat. Und: Wenn die Behörde ein Bußgeld von mindestens 350 Euro prognostiziert. „Die sind rasch verhängt“, sagt KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle, schon bei leichten Mängeln. Man müsse daher überlegen, „ob diese Grenze nicht zu niedrig ist“. Er befürchtet einen enormen Aufwand für seine Behörde. „Das könnte im Extremfall zu einer geringeren Kontrolltätigkeit führen.“

Als Kritik an dem Gesetz will er seine Äußerungen nicht verstanden wissen. Für Blume-Beyerle ist das Ganze eine gute Sache, „weil dem Verbraucherschutz Vorrang eingeräumt wird“.

Was genau wird veröffentlicht?

Das geht vom Namen des Unternehmers über den Grund der Beanstandung bis zur Info, ob die Mängel beseitigt wurden. Kontrollberichte sollen zwar nicht zitiert werden, trotzdem dürfen die Behörden konkreter werden. Ein Beispiel: „Fladenbrot wurde direkt am verschmutzen Boden gelagert“ wird im Netz nicht zu lesen sein. Stattdessen heißt es nur: „unhygienische Lagerung von Lebensmitteln“.

Wie lange dauert es, bis veröffentlicht wird?

Das übliche Verfahren läuft so ab: Bevor etwas ins Netz gestellt wird, muss dem Betriebs-Chef Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern. Dazu hat er fünf Werktage Zeit. Nach Ablauf der Frist muss die Behörde dem Unternehmer die Entscheidung über die Veröffentlichung schriftlich mitteilen. Dann kommt es darauf an, ob dieser juristisch dagegen vorgehen will und einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Dafür hat er nochmal fünf Tage Zeit.

„Im schnellsten Fall dauert das Verfahren etwa zwei bis drei Wochen“, heißt es beim KVR. Es kann sich aber auch viel länger hinziehen. Sechs Monate lang bleibt eine Veröffentlichung dann im Netz.

Was bringt das?

Die 46 KVR-Kontrolleure überwachen rund 18000 Betriebe – darunter Lokale, Metzger oder Supermärkte. Voriges Jahr gab’s rund 25000 Kontrollen. Etwa 1045 der dabei festgestellten Verstöße hätten veröffentlicht werden müssen, wenn die jetzige Regelung schon gegolten hätte. Eine ähnlich hohe Zahl wird für heuer erwartet.

Das neue Gesetz war auch eine Reaktion auf den Müllerbrot-Skandal. Hätte es da schon gegolten, so KVR-Chef Blume-Beyerle, „dann hätte das Landratsamt Freising die Mängel schon sehr früh, weit vor der öffentlichen Diskussion“ ins Netz stellen müssen.

 

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