Verbotene Urlaubsmitbringsel: Zoll beschlagnahmt Korallen

Man wollte die Korallen aus Thailand als Andenken mit nach Deutschland nehmen, doch der Zoll entdeckte die artengeschützten Tiere am Münchner Flughafen.
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Insgesamt sieben Kilo Korallen beschlagnahmten die Beamten am Flughafen.
Insgesamt sieben Kilo Korallen beschlagnahmten die Beamten am Flughafen. © Hauptzollamt München

München - Sieben Kilogramm geschützter Korallen wurden vor wenigen Tagen in Koffern von Passagieren aus Thailand und Curaçao entdeckt. Die Beamten vom Zoll beschlagnahmten die artengeschützten Nesseltiere. Laut Angaben des Zolls wollten die Reiserückkehrer diese Urlaubsmitbringsel "nur" für den privaten Gebrauch einführen.

Einfuhr von Korallen ohne Artenschutzdokumente verboten

Aufgespürt wurden die Korallen, weil der Münchner Zoll das Reisegepäck mit Röntgenstrahlen durchleuchtete. Bis zu 15x15 Zentimeter seien die Korallenbruchstücke groß gewesen. Ein Koffer enthielt sogar fast fünf Kilogramm dieser geschützten Korallen. Da keine erforderlichen Artenschutzdokumente vorgelegt werden konnten, wurden die Tiere beschlagnahmt.

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"Wir erleben es leider immer wieder, dass Reisende solche Souvenirs aus ihrem Urlaub mitbringen wollen. Spätestens bei der Zollkontrolle erfolgt dann die große Enttäuschung. Mein Appell an alle Reisenden ist deshalb: Sammeln Sie Eindrücke statt Andenken!", so ein Sprecher des Hauptzollamts München.

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