A
UGSBURG
- Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt, woraufhin das Landgericht einen
Unterbringungsbefehl erließ.
Der damals 19-Jährige war am Rosenmontag 2002 als Tod verkleidet in das Kinderzimmer des Mädchens eingestiegen und hatte es im Schlaf erstochen. Der Vorsitzende der Jugendkammer bestätigte, dass der Täter nicht zum vorgesehenen Entlassungstermin frei komme.
Laut
Staatsanwaltschaft
ist
de
r
Mann weiterhin hochgradig gefährlich.
A
b Februar
soll
verhandelt werden, ob der Mann in Sicherungsverwahrung muss. Das Verbrechen hatte 2002 für Entsetzen gesorgt. Der Täter hatte die Zwölfjährige ermordet, während ihre Eltern einen Faschingsball besuchten.
Der Mann gestand die Tat nach dem Vorbild eines Horrorfilmes. Ein Jahr später w
urde
er zu zehn Jahren
Jugendh
aft verurteilt. In Regensburg wird
eb
enfalls über die Sicherungsverwahrung eines nach Jugendstrafrecht verurteilten Mörders verhandelt. Der damals 19-Jährige hatte bei Kelheim eine Joggerin erwürgt. Der Sexualmörder war der erste Jugendstraftäter, bei dem nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet w
urde
.