V-Mann, Drogengeschäfte und Provokation? Anwälte äußern scharfe Kritik vor Gericht in München

Am Landgericht München I beginnt der Prozess gegen fünf Männer, die in ein Geschäft mit mehreren Kilogramm Kokain verwickelt sein sollen. Die Angeklagten bestreiten nicht alles – doch ihre Anwälte sprechen immer wieder von "Tatprovokation" und zweifeln das Vorgehen der Behörden an.
Sophia Willibald
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Am Landgericht München I startete am Freitag der Prozess um einen großen Drogenhandel.
Am Landgericht München I startete am Freitag der Prozess um einen großen Drogenhandel. © dpa / Frank Leonhardt

Als die fünf Männer in Handschellen in den Gerichtssaal geführt werden, wandern ihre Blicke durch die Zuschauerreihen. Bei einzelnen Gesichtern bleiben sie hängen, lächeln, zwinkern. Viele ihrer Angehörigen sind an diesem Freitagvormittag gekommen, um den Prozessbeginn vor dem Landgericht München I zu verfolgen.

Viel bekommen sie jedoch nicht zu hören – zumindest nicht von den Angeklagten selbst. An ihrer Stelle verlesen die Verteidiger vorbereitete Erklärungen.

Fünf Männer stehen wegen des Handels von Kokain vor Gericht – ihre Anwälte zweifeln an dem Vorgehen der Behörden

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Es geht um Drogenhandel – darunter Cannabis und, noch gravierender: mehrere Kilogramm Kokain. Zudem wird einigen der Angeklagten vorgeworfen, während der Geschäfte bewaffnet gewesen zu sein.

Besonders brisant ist, wie das mutmaßliche Drogengeschäft der Männer, alle zwischen 27 und 30 Jahren, aufflog: durch eine Vertrauensperson der Polizei. Und genau da, setzen die Verteidiger an.

Denn aus Richtung der Anwälte fällt immer wieder ein Wort: "Tatprovokation". Rechtsanwalt Thomas Pfister sagt etwa, sein Mandant wolle sich keinesfalls aus allen Punkten herausreden. Er würde aber auch nicht hier sitzen, wenn der Handel nicht "staatlich provoziert worden wäre".

"Dreiste Tatprovokation"? Verteidiger fordern, das Verfahren einzustellen

Tatsächlich sollen die Männer laut Staatsanwaltschaft – manche mehr, manche weniger – an einem Geschäft mit mehreren Kilogramm Kokain beteiligt gewesen sein. Mit einer Vertrauensperson der Polizei, kurz: einem V-Mann, sei ein Kauf über sieben Kilo zu einem Preis von 210.000 Euro vereinbart worden. Bei der Übergabe schnappte die Falle zu: Die Polizei nahm die Fünf fest.

Der Verteidiger Pfister nimmt seinen Mandanten in den Schutz: Es sei nicht die Aufgabe des Staates, Personen, die mit Drogen abgeschlossen haben, wieder in Drogengeschäfte zu verwickeln.

Seine Kollegen sehen das ähnlich. Eine Anwältin stellt den Antrag, das Verfahren einzustellen. Die Männer seien von dem V-Mann gedrängt worden, ihm Kokain in großen Mengen zu verkaufen. Das sei "dreist", sagt sie. Die anderen Verteidiger schließen sich an.

Ob dieser Antrag tatsächlich Erfolg haben wird, wird sich zeigen. Am 12. Februar soll der Prozess weitergehen.

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