Urteil: Stadt muss Scientologin Zuschuss für E-Bike geben
Auf eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit der Scientology Organisation und deren Nennung im bayerischen Verfassungsschutzbericht kommt es aus Sicht des Senats nicht an, wenn die Förderung wie hier einer Bürgerin und nicht der Organisation selbst zugutekommen soll, wie der Gerichtshof mitteilte.
Die Frau hatte 2018 im Rahmen des Förderprogramms "München emobil" einen Zuschuss für ein Pedelec beantragt. Weil sie die in München dafür üblicherweise verlangte Erklärung, "dass sie keine von der Scientology-Organisation propagierten Inhalte und Methoden anwendet oder verbreitet", nicht abgeben wollte, sei der Förderantrag von der Stadt München abgelehnt worden. Dagegen zog die Frau vor Gericht.
Ihre Klage wurde vom Verwaltungsgericht erstinstanzlich zunächst abgewiesen, mit ihrer Berufung hatte sie nun aber Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof "verpflichtete die Stadt München, der Klägerin eine Förderzusage zum Kauf eines Pedelecs zu erteilen", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Damit ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Gerichtshof die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
© dpa-infocom, dpa:210720-99-448884/2
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