Urteil: Lebenslang für Mord an Autohändler

Weil er einen Münchner Autohändler erstochen hat, muss ein auf Mallorca lebender deutscher Schreiner lebenslänglich ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte ihn wegen Raubmordes.
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Opfer Manfred R.: Der Münchner Autohändler wurde 2004 erstochen
az Opfer Manfred R.: Der Münchner Autohändler wurde 2004 erstochen

MÜNCHEN - Weil er einen Münchner Autohändler erstochen hat, muss ein auf Mallorca lebender deutscher Schreiner lebenslänglich ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte ihn wegen Raubmordes.

Kein Kopfschütteln, kein Gefühlsausbruch, keine Träne der Enttäuschung – mit starren Blick verfolgte der Angeklagte Walter M. (48) gestern die Urteilsverkündung des Münchner Schwurgerichts: wegen Raubmordes wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. „Und die Schuld wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Der Schreiner hatte am 8. April 2004 den Autohändler Manfred R. († 62) am Nachmittag in dessen Verkaufsbüro an der Dachauerstraße bei der Brotzeit überrascht. „Das Opfer war nicht auf den Angriff vorbereitet. Dem Opfer gelang es nicht einmal mehr, sein Stück Leberkäs hinunter zu schlucken“, sagte Götzl.

Angeklagter hatte Geld-Probleme

Nach der Tat nahm der Angeklagte laut Urteil die Geldbörse aus der rechten Hosentasche mit zirka 1000 Euro an sich und flüchtete. Walter M., der bereits wegen acht Banküberfällen mehrere Jahre in Haft verbracht hatte, wanderte 1999 nach Mallorca aus. Am 1. April kam er nach München. Seine Schwester hatte ihn zu ihrer Hochzeit eingeladen. Bereits vor der Tat hatte Walter M. den Autohändler aufgesucht. Er schlug ihm ein Geschäft vor. Autos von Mallorca nach München zu exportieren. Manfred R. zeigt kein Interesse. „Der Angeklagte befand sich damals in einem finanziellen Engpass“, so Götzl. Bei seinem Bruder und Schwager hatte er sich vor der Tat 750 Euro geliehen.

Verteidigung kündigt Revision an

„Der Autohändler führte während der Geschäftszeit Bargeld von 1000 bis 5000 Euro bei sich“, sagte Götzl. Nach Ansicht des Gerichts wusste das der Angeklagte. Die Einlassung von Walter M. hält das Gericht für eine „reine Schutzbehauptung“. Er habe den Autohändler vor seiner Heimreise aufgesucht, um die Telefonnummer auszutauschen. Da habe er Manfred R. leblos in dessen Büro aufgefunden. Die DNA-Spuren des Angeklagten seien beim Versuch Erste Hilfe zu leisten an das Opfer gekommen. Das Gericht hatte die besondere Schwere Schuld bejaht. Der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe wird so nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Erst nach 20 Jahren kann Walter M. einen Gnadenantrag stellen. Verteidiger Christian Vorländer kündigte Revision an.

Torsten Huber

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