Urteil in München: Wut über undankbare Freundin - Mann landet in Dauerarrest

Für eine nette Geste hätte sich ein 20-Jähriger von seiner Freundin mehr Wertschätzung erhofft. Bei der Aussprache kommt es zu Handgreiflichkeiten, die dem Mann jetzt vier Wochen Dauerarrest eingebracht haben. 
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Das Amtsgericht glaubte dem Verurteilten in dem Punkt, dass er seine Freundin nicht berauben wollte. (Symbolbild)
Lennartz/Fotolia Das Amtsgericht glaubte dem Verurteilten in dem Punkt, dass er seine Freundin nicht berauben wollte. (Symbolbild)

München – Ob diese Liebe für die Ewigkeit ist? Nach einem eskalierten Streit mit seiner, zugegeben etwas unsensibel aufgetretenen, Freundin hat das Amtsgericht München einen 20-Jährigen wegen versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Wochen Dauerarrest verurteilt.

Vorausgegangen war der Auseinandersetzung eigentlich eine nette Geste des jungen Mannes. Er hatte seiner Freundin ein Smartphone gekauft und ihr samt Verpackung und Quittung geschenkt. Offensichtlich traf er aber leider nicht zu 100 Prozent den Geschmack seiner Liebsten. Denn die tauschte das schwarze Gerät kurzerhand mit einem Bekannten, der eines in pink besaß. 

Richter bestätigt fehlende Raub-Absicht

Bei einem Clubbesuch dann soll der Verurteilte sein Geschenk in den Händen des Anderen gesehen haben. Zu allem Überfluss mit einem gemeinsamen Foto mit seiner Freundin auf einem Bett. Zu viel für den unglücklichen Schenker. Er konfrontierte seine Freundin in Germering. Als er versuchte, ihr das getauschte Handy aus der Hand zu reißen, wehrte sie sich derart, dass er ihr laut Gericht in den Bauch schlug und sie an den Haaren über die Straße zog. Erst ein Passant konnte den Angriff unterbinden und die Polizei rufen. 

Glück für den Verurteilten: Die Jugendirchterin glaubte ihm, dass er nicht vorhatte, das neue Smartphone seiner Freundin zu rauben. "Er wollte sich einfach nur überzeugen, dass sie das Handy getauscht hat", so die Verteidigung. Zu seinen Lasten legte die Jugendrichterin jedoch aus, dass das mangelnde Gefühl seiner Freundin im Umgang mit Geschenken ein "nichtiger Grund" für den Gewaltausbruch gewesen sei. 

Lesen Sie hier: Zweckentfremdung: VGH bestätigt Zwangshaft

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