Urteil in München: Haftstrafe für 49-Jährigen nach sexuellem Übergriff

In den Wochen danach war es in der Gemeinde zu weiteren Übergriffen gekommen, jetzt hat das Landgericht München I einen heute 49 Jahre alten Mann wegen sexueller Nötigung am 14. Juli 2025 in Ottobrunn (Landkreis München) zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.
Verurteilter hält Zwölfjähriger ein Messer an den Hals
Das Opfer, ein damals zwölfjähriges Mädchen, war gegen 16 Uhr auf dem Heimweg von der Schule, als es kurz vor dem S-Bahnhof Ottobrunn von einem Mann angegriffen wurde. Der Mann hielt der Schülerin demnach ein Klappmesser an den Hals und wollte die Schülerin sexuell missbrauchen.
Das Mädchen ruft laut um Hilfe
Ein Lokführer hatte der Polizei damals via Notruf gemeldet, dass es auf einem parallel neben den Bahngleisen von Neubiberg nach Ottobrunn verlaufenden Gehweg vermutlich zu einem Raubdelikt gekommen sei. Er sprach dabei von einer männlichen Person, die an der Tasche des Mädchens gezogen habe. Das Mädchen habe deshalb lautstark um Hilfe gerufen.
Mutter und Tochter kehren zum Tatort zurück
Mehrere Streifen machten sich auf den Weg, trafen aber niemanden an. Laut Polizei hatte das Mädchen mit Wohnsitz im Landkreis München eine in der Nähe wohnende Freundin aufgesucht und von dort aus ihre Mutter informiert. Mutter und Tochter kehrten dann zum Tatort zurück. Dort erklärte die Zwölfjährige den Einsatzkräften, dass sie von einem Mann mit einem Messer bedroht und auch einmalig geküsst worden sei.
Einige Wochen später nimmt die Polizei den Tatverdächtigen fest
Bei der anschließenden Rangelei entriss die Schülerin dem Angreifer das Messer und verletzte sich an der Hand. Der mutmaßliche Täter ergriff die Flucht. Eine umgehend eingeleitete Fahndung blieb ohne Erfolg, das Messer wurde sichergestellt.
DNA-Spur liefert entscheidenden Hinweis
Wochen später konnte die Polizei den Tatverdächtigen festnehmen. Er war bei einem Ladendiebstahl in Nordrhein-Westfalen ertappt worden, und ein Datenabgleich mit einer auf dem Messer gefundenen DNA-Spur half dabei, den Mann zu überführen.
Wegen besonders schwerer sexueller Nötigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie gefährlicher Körperverletzung muss der Mann für sechs Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.