Urteil in München: 8 Jahre Gefängnis für Couchsurfing-Vergewaltiger

Das Urteil ist gefallen: Daniel K. muss acht Jahren ins Gefängnis und wird in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Damit bleibt das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
John Schneider |
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Der Angeklagte Daniel K. mit seinen Anwälten beim Prozessauftakt.
Daniel von Loeper Der Angeklagte Daniel K. mit seinen Anwälten beim Prozessauftakt.

München - Seine Frau hat ihm verziehen. In einem Brief schrieb sie an ihren Mann in der U-Haft, dass "nichts zwischen ihnen stehen" würde. Und das obwohl der Jurist zugegeben hat, die Polin vor der Heirat vergewaltigt zu haben.

Die Tat hatte die Frau nicht mitbekommen, weil Daniel K. (40) sie zuvor mit Tavor-Tabletten betäubt hatte. So, wie eine andere junge Frau, die sich über die Webseite "Couchsurfing" bei ihm einquartieren ließen (AZ berichtete). 

Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Rechtsanwalt fanden die Ermittler später neben den Videos der Taten auch noch 32.000 kinderpornographische Bilder und Videos.

Enormes Interesse - Urteilsverkündung nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der spektakuläre Prozess hatte ein großes Medieninteresse auf sich gezogen – die Öffentlichkeit wurde aber über weite Strecken ausgeschlossen. Wäre es nach den Verteidigern gegangen, hätte die Öffentlichkeit auch am Montag bei der Begründung des Urteils nicht dabei sein dürfen. Ein entsprechender Antrag verzögert die Urteilsverkündung.

Doch im Gegensatz zu einigen Zeugenaussagen, dem Vortrag der Sachverständigen sowie den Plädoyers, findet das Gericht unter dem Vorsitz von Sigrun Brossardt, dass bei der Urteilsbegründung das Interesse der Öffentlichkeit höher zu bewerten sei als der Schutz der Privatsphäre des geständigen Angeklagten.

So dürfen die Zuschauer im Saal bleiben, als die Richterin das Urteil verliest und begründet: Acht Jahre Haft – und die Unterbringung in der Psychiatrie. Der Grund: Dem Angeklagten wird eine seelische Abartigkeit attestiert, die seine Steuerfähigkeit zur Tatzeit gemindert haben könnte.

Seelische Abartigkeit begann mit Scheitern der ersten Liebesbeziehung

Sein abnormes sexuelles Verhalten begann laut Gutachter Norbert Nedopil früh. Als seine erste Liebesbeziehung scheiterte, habe Daniel K. angefangen, sich Kinderpornodateien aus dem Internet zu besorgen. Damals war er 19 Jahre alt.

Die Tatzeit lag dann zwischen dem Juli 2015 und Mai 2016. Der Hinweis einer dritten "Couchsurferin", die nach ihrem Aufenthalt in der Wohnung des Angeklagten im Westend misstrauisch wurde, brachte die Polizei auf die Spur.

Die Ermittler durchsuchten danach die Wohnung und fanden neben den Kinderpornos auch Videos von Vergewaltigungen. Gemacht mit einem Babyfon mit Kamerafunktion. Das alles gab der reumütige Daniel K. vor Gericht zu.

Seine Verteidiger forderten drei Jahre und sechs Monate Haft. Die Ankläger plädierten dagegen auf zwölf Jahre Gefängnis – und der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Haft. Davon sieht das Gericht aber ab.

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