Urteil im Prozess um Kindesmissbrauch: Marihuana und Pornos im "Lebkuchenhaus"

Sechs Jahre Haft, weil sich ein 67-Jähriger jahrelang an Kindern vergangen hat.
John Schneider
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Die  Strafkammer am Landgericht München fällt ein Urteil. (Symbolbild)
Die Strafkammer am Landgericht München fällt ein Urteil. (Symbolbild) © Thomas Frey/dpa/Symbolbild

München - Karl B. (67, Name geändert) ist zwar keine Hexe aus dem Märchenbuch. Aber seine Wohnung im Bahnhofsviertel war mit den Worten des Vorsitzenden Richters Matthias Braumandl für viele minderjährige Buben zwischen 1995 und 2008 eine Art "Lebkuchenhaus".

Strafbar in 130 Fällen des sexuellen Missbrauchs

Bei dem Bekannten ihrer Familien durften die Opfer Marihuana rauchen, Pornofilme schauen oder mit der Playstation spielen. Der Preis, den sie dafür zahlten, war oft sexueller Art. Der Mann hat sich in über 130 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht. Dazu kommen zur Überzeugung des Gerichts 24 Fälle des schweren Missbrauchs sowie die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in 177 Fällen.

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Braumandls Strafkammer am Landgericht verurteilt den 67-Jährigen dafür zu sechs Jahren Haft. Außerdem muss er einem besonders betroffenen Opfer 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Eine ungewöhnlich hohe Summe.

In seiner Urteilsbegründung führt Braumandl an, dass für den 67-Jährigen sein Geständnis spreche. Gegen ihn spreche aber, dass er das Vertrauen, das ihm die Kinder entgegenbrachten, ausgenutzt hat.

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2 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 29.09.2022 16:07 Uhr / Bewertung:

    Eigentlich zu wenig. Denn der Schaden, der durch das ausgenutzte Vertrauen der Kinder angerichtet wurde, ist ja viel größer. Darunter werden die Kinder jahrelang leiden.

  • Karljörg am 29.09.2022 14:56 Uhr / Bewertung:

    Wegsperren - lebenslang ist noch zu wenig! Geständnis hin oder her!

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