Mord in Milbertshofen: Gericht sieht keine Notwehr

Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann ist sich sicher: „Es war keine Notwehr.“ Sondern Mord aus Habgier. Das Schwurgericht verurteilte den 22-jährigen Angeklagten dementsprechend wegen Mordes, Raubes mit Todesfolge, bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis sowie Besitz und Führen einer halbautomatischen Schusswaffe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Auf der Straße in Milbertshofen erschossen
Der Fall hatte im vergangenen Jahr für großes Aufsehen gesorgt. Bei einem Streit um einen Karton Marihuana war ein Drogendealer auf einer Straße in Milbertshofen erschossen worden. Das Opfer hatte in Notwehr, so das Gericht, selber zugestochen. Beim Schützen, der für den Drogendeal aus Hessen angereist war, sei aber nicht Notwehr, sondern die Absicht, das Rauschgift zu rauben, „handlungsleitend“ gewesen.
Nach dem Urteil wurde es noch einmal emotional. Der 22-Jährige, der bei der Verkündung die Fassung gewahrt hatte, umarmte lange seine schluchzende Mutter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Dem Verurteilten bleibe das Rechtsmittel der Revision.