Mord in Milbertshofen: Gericht sieht keine Notwehr

Das Schwurgericht verurteilt 22-Jährigen wegen eines Mordes im Drogenmilieu
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Außenansicht des Strafjustizzentrums: Hier wurde in dem Mordprozess verhandelt.
Außenansicht des Strafjustizzentrums: Hier wurde in dem Mordprozess verhandelt. © Lukas Barth/dpa

Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann ist sich sicher: „Es war keine Notwehr.“ Sondern Mord aus Habgier. Das Schwurgericht verurteilte den 22-jährigen Angeklagten dementsprechend wegen Mordes, Raubes mit Todesfolge, bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis sowie Besitz und Führen einer halbautomatischen Schusswaffe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Auf der Straße in Milbertshofen erschossen

Der Fall hatte im vergangenen Jahr für großes Aufsehen gesorgt. Bei einem Streit um einen Karton Marihuana war ein Drogendealer auf einer Straße in Milbertshofen erschossen worden. Das Opfer hatte in Notwehr, so das Gericht, selber zugestochen. Beim Schützen, der für den Drogendeal aus Hessen angereist war, sei aber nicht Notwehr, sondern die Absicht, das Rauschgift zu rauben, „handlungsleitend“ gewesen.


Nach dem Urteil wurde es noch einmal emotional. Der 22-Jährige, der bei der Verkündung die Fassung gewahrt hatte, umarmte lange seine schluchzende Mutter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Dem Verurteilten bleibe das Rechtsmittel der Revision.

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32 Kommentare
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  • Perlacher am 09.10.2025 03:18 Uhr / Bewertung:

    Bei besonders schweren Taten erfolgt eine besonders lange Haftstrafe!

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  • Himbeer-Toni am 09.10.2025 09:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Perlacher

    So die Theorie.

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  • Perlacher am 09.10.2025 10:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeer-Toni

    Zumindest in den meisten Fällen!

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