Urteil gefallen: So lange muss Täter nach tödlichem Tritt in Altem Botanischem Garten in Gefängnis

Vorfall im Alten Botanischen Garten: Das Landgericht kann keinen Vorsatz erkennen und verurteilt den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
von  John Schneider
Rafal P. und seine beiden Anwälte Adam Ahmed (l.) und Ömer Sahinci vor der Urteilsverkündung. Der 31-Jährige muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis.
Rafal P. und seine beiden Anwälte Adam Ahmed (l.) und Ömer Sahinci vor der Urteilsverkündung. Der 31-Jährige muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. © jot

Nein, Rafal P. (31) ist kein versierter Kampfsportler, kein Kung-Fu-Killer, wie er mal bezeichnet wurde. Sein Tritt gegen den Kopf seines Opfers (57) im Alten Botanischen Garten am 25. September 2024 war, so der Urteilsspruch, kein Mord.

Die Ermittler hatten zwar Heimtücke vermutet. Doch die 19. Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Nina Prantl kam in dem Prozess, der aus mehreren Gründen für Aufsehen gesorgt hatte, zu einem anderen Schluss.

Kein Tötungsvorsatz

Der Angeklagte habe weder Kung-Fu beherrscht, noch habe er mit Tötungsvorsatz gehandelt. Rafal P. habe sich aber der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, erklärt die Richterin. Die Strafe dafür: fünf Jahre und drei Monate Haft.

Der Prozess war beim ersten Anlauf wegen Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters abgebrochen worden. Der hatte bei der Vernehmung eines Zeugen, wie das Opfer auch Somalier, Verständnis für rassistische Bemerkungen von Trump geäußert. Beim Neustart des Prozesses im Februar übernahm Prantl den Vorsitz.

Auch die Staatsanwaltschaft war im Laufe des Prozesses vom Vorwurf des Mordes abgerückt. Dagegen habe für die Ankläger insbesondere gesprochen, dass der Tritt nicht mit voller Wucht als sogenannter Snap-Kick ausgeführt worden sei, berichtet Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Ein tödlicher Ausgang sei bei einem einzelnen derartigen Tritt sehr unwahrscheinlich. Die Tat sei zudem spontan und unüberlegt gewesen.

Video vom Tathergang

Die Prozessbeteiligten konnten sich davon dank eines Videos vom Tathergang selber ein Bild machen. Zu sehen ist, wie nach einem Zwist um ein Feuerzeug und Tabak, Rafal P. zugetreten hatte. Er hatte sich wohl darüber geärgert, dass ihn das Opfer vermeintlich filmte.

Als der 57-Jährige mit dem schwachen Herzen nach dem Tritt am Boden lag und sich nicht mehr rührte, hatten herbeigeeilte Polizisten versucht, das Opfer zu reanimieren. Letztendlich ohne Erfolg: Nur anderthalb Stunden später verstarb der Vater von sieben Kindern im Bogenhausener Krankenhaus. Rafal P. tauchte unter, wurde aber wenige Wochen später in Düsseldorf verhaftet.

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