Urteil: E-Zigarette ist keine Medizin

Was genau sind E-Zigaretten? - Der Zoll hatte seine Ware kassiert: Ein Münchner (25) erringt im Streit um den rechtlichen Status der Glimmstängel einen Sieg.
John Schneider |
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München - Sind elektrische Zigaretten eine Arznei, um Raucher zu therapieren? Oder doch nur ein Genussmittel? Das ist hier die Frage: Gleb Konovalov (25) gründete 2011 seine Firma Zarsmoke, die E-Zigaretten vertreiben sollte und bekam sofort Ärger mit den Behörden. Als im Dezember 2011 10.000 Ampullen mit so genannten E-Liquids (der „Brennstoff” für E-Zigaretten) aus China am Münchner Flughafen ankamen, schlug der Zoll zu. Die Ware sei ein zulassungspflichtiges Arzneimittel und werde daher beschlagnahmt, hieß es. Strafanzeige war die Folge.

Kurz darauf bekam der Unternehmer Besuch von der Polizei. Die Ermittler durchsuchten seine Geschäftsräume in Berg am Laim. „Sogar mein Auto haben sie durchsucht”, erinnert sich der 25-Jährige.
Doch die Frage, ob E-Zigaretten ein „Arzneifunktionsmittel” zur Rauchentwöhnung oder doch ein reines Genussmittel ist, ist juristisch durchaus umstritten. Die Strafanzeige verlief jedenfalls im Sande. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein.

Inzwischen hat Konovalov auch seine Ware zurück. Seinen Verlust durch die vom Zoll ausgelösten Aktionen, die sein Internet-Geschäft (puffz.de) mit den E-Zigaretten blockierten, schätzt er auf etwa 97.000 Euro. Die Beschlagnahmung sei zu einer Zeit erfolgt, als das Geschäft mit den elektrischen Glimmstängeln gerade boomte.
Die Verwaltungsrichter stellten dann in seinem Sinne tatsächlich fest, dass sie in E-Liquids kein Arzneimittel sehen und in den E-Zigaretten auch kein Medizinprodukt. Die juristische Aufarbeitung der Beschlagnahmung ist damit aber noch nicht erledigt. Konovalov will jetzt Schadenersatz für seine Verluste.

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