Urteil der Woche: Einbrecher verlieren Handy – Maler hinter Gittern

Weil sein Komplize auf der Flucht sein Handy mit den verräterischen Chatverläufen verloren hat, ist die Polizei einem 32-jährigen Mann auf die Schliche gekommen. Dessen versuchter Wohnungseinbruch führt zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe.
von  AZ
Der Täter war war mit einem Komplizen in ein freistehendes Einfamilienhaus in Obermenzing eingebrochen. (Symbolbild)
Der Täter war war mit einem Komplizen in ein freistehendes Einfamilienhaus in Obermenzing eingebrochen. (Symbolbild) © imago images/Fotostand

München - Der nächtliche Einbruch in die Wohnung in Obermenzing hat nicht den erwünschten Erfolg gebracht, dennoch verurteilte das zuständige Schöffengericht des Amtsgerichts München einen Maler wegen versuchten Privatwohnungseinbruchsdiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Handy verloren: Chatverläufe belasten Maler

Das Ganze flog auf, weil der Komplize des 32-Jährigen – der Mann muss sich für die Tat noch vor Gericht verantworten – auf der Flucht sein Handy verloren hatte. Die darauf nachzulesenden Chatverläufe belasteten den Maler schwer.

Der 32-Jährige räumte in der Hauptverhandlung dann auch seine Tat ein. Die Idee dazu habe sein Komplize gehabt, gab der Maler an.  "Es tut ihm leid. Er hat erhebliche Probleme deswegen mit seiner Familie. Er verspricht, es nie mehr zu machen",  gab der Mann über seinen Verteidiger an. 

Alarmanlage: Die aufgeschreckten Täter flüchten ohne Beute

Das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 854 Ls 266 Js 133457/21) bezieht sich auf einen Einbruch Mitte Dezember 2019, als der Angeklagte gegen 21 Uhr gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen in Obermenzing in ein freistehendes Einfamilienhaus eingebrochen war.

Über einen neben der Garage stehenden Holzstapel gelangte das Duo auf das Dach der Garage und von dort aufs Dach des Hauses.

Die beiden Männer hebelten ein Dachflächenfenster auf, gelangten so in das Gäste-WC des Hauses und lösten beim Verlassen der Toilette den Bewegungsmelder eine dort installierte Alarmanlage aus.

Ohne Beute ergriffen die aufgeschreckten Täter die Flucht, am Dachflächenfenster entstand ein Schaden in Höhe von mehr als 4.000 Euro.

Gericht sieht das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bedroht 

Mit Blick auf das Strafmaß berücksichtigte das Gericht das "vollumfängliche Geständnis",  den Umstand, dass sich der Täter "für nicht unerhebliche Zeit in Untersuchungshaft befand" und die Tatsache, dass es beim Versuch blieb.

Allerdings hatte der 32-Jährige bereits zwei ähnliche Delikte begangen und zudem einen hohen Sachschaden verursacht. Die Freiheitsstrafe wird nicht ausgesetzt. "Es wäre für die auf die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung vertrauende Bevölkerung schlechthin unverständlich, wenn auf einen professionellen Einbruchsversuch in eine Privatwohnung nicht mit einer Vollzugsstrafe reagiert werden würde", sagte der Vorsitzende Richter.

Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sei in ganz besonderem Maße bedroht, wenn Tätergruppierungen nachts in Wohnhäuser einstiegen, "um dort zu stehlen".

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.