Urteil: 4,5 Jahre Haft für Maßkrugschläger

Rentner Gerd B. (68), der im Münchner Hofbräuhaus einem Urlauber (36) einen Maßkrug auf den Kopf geschlagen hat, muss wegen versuchten Totschlags viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
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Torsten Huber Illustration

MÜNCHEN - Rentner Gerd B. (68), der im Münchner Hofbräuhaus einem Urlauber (36) einen Maßkrug auf den Kopf geschlagen hat, muss wegen versuchten Totschlags viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Seine Hände hält er vor das Gesicht, er schluchzt und schüttelt den Kopf, als der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das Urteil verkündet: Viereinhalb Jahre muss der Maßkrugschläger Gerd B. (68) wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis.

„Ihre Einlassung deckt sich nicht mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme“, sagt der Vorsitzende Richter Götzl. Der Angeklagte hatte behauptet: „Es war Notwehr.“ Der Vorfall ereignete sich am 4. Mai 2008 im Hofbräuhaus um 21.45 Uhr. Gerd B. saß in der Schwemme vor einem Weißbier. Ein italienischer Tourist gesellte sich mit Freunden dazu. Der Italiener feierte seinen 36. Geburtstag. Als er im Übermut seinen Maßkrug heftig auf den Tisch abstellte, spritze Bier auf Gerd B.

Maßkrug schlug mit 20 km/h auf den Kopf

Aus Verärgerung und weil Gerd B. die „Fröhlichkeit“ und der „Übermut“ der anderen Gäste nicht passte, habe er dem Italiener den Maßkrug auf den Kopf geschlagen. Götzl veranschaulichte, welche Gefahr von einem 1,3 Kilo schweren Maßkrug ausgeht: Umgerecht schlägt der Maßkrug mit 20 Stundenkilometern und sechs Zentnern Gewicht auf das Schädeldach auf. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Der Prozess hat aber ergeben, dass keine Mordmerkmale (niedrige Beweggründe, Heimtücke, Habgier etc.) vorliegen.

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