Urlaub zu Hause: Was ist auf Balkonien erlaubt?

Blumenkästen außen, Markise oder nackt sein: Der Mieterverein erklärt die rechtliche Lage.
Jasmin Menrad |
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Mein Balkon, mein Königreich?
Patrick Pleul/dpa Mein Balkon, mein Königreich?

München - Wenn die Coronakrise vorbei ist, werden sehr viele Balkone sehr viel schöner aussehen. Doch jetzt, wo gefühlt jeder auf seinem Balkon herumwerkelt, gibt’s auch jede Menge Ärger – mit dem Vermieter oder den Nachbarn.

Grundsätzlich dürfen Mieter ihren Balkon gestalten wie sie wollen. Aber nur, wenn der Gesamteindruck des Hauses nicht gestört wird, heißt es beim Mieterverein München. "Ob Pflanzen, Balkonmöbel, Außenteppich oder Grill: Mieter dürfen frei entscheiden, wie sie ihren Balkon gestalten", sagt der Geschäftsführer des Mietervereins München, Volker Rastätter.

"Die Grenze ist da zu ziehen, wo das Eigentum des Vermieters beschädigt wird: Zum Beispiel bei rankenden Pflanzen, die das Mauerwerk in Mitleidenschaft ziehen. Außerdem müssen Mieter immer auch auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen."

Rücksicht auf die Nachbarn

Sogar außen am Balkon dürfen Mieter Blumenkästen anbringen. "Allerdings müssen die Blumenkästen gut befestigt sein, so dass keine Gefahr von ihnen ausgeht", so Rastätter. Schluss mit lustig ist, wenn durch das Gießen ständig Wasser an der Fassade herunter läuft oder die Nachbarn einen Stock tiefer belästigt werden.

"Hier gilt natürlich das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot", so Rastätter. Wenn ab und zu Blüten herunterfallen, müssen Nachbarn das dulden. Der Mieter muss aber das Heruntergefallene entsorgen, wenn gewünscht. "Wenn ständig welke Blüten und Dreck herunterfallen, muss der Mieter Abhilfe schaffen."

Wer Schatten möchte, sollte überlegen, wie. "Wenn Mieter eine Markise installieren wollen, müssen sie den Vermieter fragen. Denn damit greifen sie im Regelfall in die Bausubstanz des Hauses ein. Ein Sichtschutz bis zur Höhe der Balkonbrüstung ist ebenfalls in Ordnung, solange er mit dem Erscheinungsbild der Außenfassade vereinbar ist.

Und was machen die Mieter dann auf dem Balkon? Wenn der uneinsehbar ist, dürfen sich Mieter auch nackt sonnen. Wenn aber Mitbewohner des Hauses freien Einblick auf den Balkon haben, sollten Mieter etwas zurückhaltender sein, und das Nacktsonnen an den Isarstrand verlegen.

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