Unwetter: Wer zahlt für die Schäden?
München - Während in weiten Teilen Deutschlands in den vergangenen Tagen heftige Unwetter zu erheblichen Schäden und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führten, ist Bayern bisher größtenteils verschont geblieben. Für diese Tage haben die Meteorologen jedoch auch Unwetter für Bayern angekündigt.
Die Versicherungskammer Bayern rät, rechtzeitig geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen: etwa die Familie in Sicherheit zu bringen, das Auto in die Garage zu fahren, die Markise einzuziehen oder den Netzstecker von elektrischen Geräten zu ziehen. Letzteres, so der Versicherer, ist der wirksamste Schutz vor Überspannungsschäden überhaupt.
Die Versicherungskammer Bayern rät ihren Kunden, falls Schäden eintreten, diese sofort zu melden: Hierfür hat sie bereits vorab die zentrale Schadenhotline 0800/62 36 62 36 (national kostenfrei) bereit gestellt. Die Mitarbeiter sind auf die zu erwartende Anzahl der Meldungen vorbereitet und sorgen für eine schnelle und reibungslose Regulierung.
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Grundsätzlich empfiehlt die Versicherungskammer Bayern, jeden Schaden zu fotografieren. Wenn möglich, sollten im Schadenfall Notmaßnahmen zur Minderung von Folgeschäden gleich ergriffen werden.
Welche Versicherungen für welche Schäden?
Für Hagel- und Sturmschäden an Gebäuden und Hausrat kommen die Wohngebäude- und die Hausratversicherung auf. Sollten Dächer beschädigt oder abgedeckt sein, sind Folgeschäden, wie durch eindringende Niederschläge, ebenfalls versichert. Gebäudeschäden, beispielsweise durch umgefallene Bäume, ersetzt ebenfalls die Wohngebäudeversicherung. Für Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen leistet eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel ergänzend zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Hochwasser- und Überschwemmungskatastrophen sowie heftige Stürme als Folge des Klimawandels stellen für Gebäude eine steigende Gefahr dar. Mit der Zunahme von Unwettern steigt auch die Anzahl der Schäden.
Nach wie vor ist Hausbesitzern oft nicht bewusst, dass ihr Gebäude nicht gegen alle Naturgefahren versichert ist. Viele haben zwar für die Gefahren Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser eine Police abgeschlossen. Nur jedes zehnte Haus in Bayern ist aber gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen (auch Starkregen), Hochwasser, Schneedruck und Lawinen versichert. Dabei bietet die Versicherungskammer Bayern für 99,7 Prozent aller Gebäude in Bayern Versicherungsschutz gegen Elementargefahren.
Wichtig für Autobesitzer
Autobesitzer sind durch eine Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung gegen Unwetterschäden versichert. Sie ersetzt nicht nur Schäden, die direkt durch Überschwemmung entstanden sind. Der Versicherungsschutz umfasst auch Beschädigungen durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.
Sicherer Schutz vor Überspannung
Unwetterereignisse können überall und das ganze Jahr über auftreten. Gewitter mit Blitz und Donner sind im Sommer – bei feuchtwarmer Witterung – besonders häufig. Umso wichtiger ist es zu prüfen, ob Überspannungsschäden im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Neuere Wohngebäudeversicherungen schließen Überspannungsschäden in der Regel mit ein; bei älteren Verträgen muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
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Für Schäden an elektrischen Geräten wie Computern oder Fernsehern muss der Blitz nicht einmal direkt ins Haus einschlagen. Über Freileitungen, Kabel und sogar Wasseradern können die Überspannungen in das Stromnetz der Haushalte gelangen und schlimmstenfalls elektrische Geräte in Brand setzen. Als langfristig wirksamen Schutz vor Überspannungsschäden empfiehlt die Versicherungskammer Bayern eine Kombination verschiedener Absicherungen. Neben einem klassischen Blitzableiter, der bei einem direkten Einschlag vor Schäden an der Gebäudesubstanz schützt, sollte vor allem für einen guten inneren Überspannungsschutz gesorgt sein, der aus drei Komponenten besteht: einem Blitzstromableiter, einer Überspannungsschutzeinrichtung im Stromverteilerkreis und einem Endgeräteschutz. Mit der Installation sollte unbedingt ein Fachmann beauftragt werden, der den Überspannungsschutz an die Elektroinstallation des Hauses anpasst.
Haftpflichtversicherung
Sie bietet bei Schäden an Gütern Dritter Deckung und tritt zum Beispiel ein, wenn gelockerte Ziegel auf das Grundstück oder das Auto des Nachbarn fallen und dort Schaden anrichten.
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