Unter der Donnersbergerbrücke wird saniert: Ein Detail verändert sich entscheidend
Ab dem 29. Juni saniert das Baureferat die Fläche unter der Donnersbergerbrücke südlich der Kreuzung mit der Arnulfstraße. Wann der dort entstehende Parkplatz freigegeben wird, steht noch nicht fest. Klar ist: Bei dessen Nutzung verändert sich ein Detail entscheidend.
Parklizenzgebiet "Rotkreuzplatz Süd" wird um Parkplätze unter der Donnersbergerbrücke erweitert
Im Rahmen der Maßnahmen werden die Pkw-Stellflächen mittels Markierung geordnet, teilt die Stadt weiter mit. Wenn die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, vergrößert sich das Parklizenzgebiet "Rotkreuzplatz Süd" um die Parkplätze unter der Donnersbergerbrücke.
Neben der Sanierung der Fahrbahndecke unter der Donnersbergerbrücke südlich der Kreuzung mit der Arnulfstraße ist es auch vorgesehen, einige Motorradstellplätze sowie eine Fahrradabstellanlage als Angebot unter anderem für ÖPNV-Nutzer bereitzustellen. Diese steigen hier auf Bus, Tram und S-Bahn um.
Parken für Besucher zukünftig kostenpflichtig
Einen Haken hat das Ganze allerdings: Mit der Erweiterung des Parklizenzgebietes "Rotkreuzplatz Süd" im Anschluss an die Arbeiten wird das Parken für Besucher in diesem Bereich künftig gebührenpflichtig. Bewohner mit Parkausweis (30 Euro jährlich) können in dem Parklizenzgebiet ihre Fahrzeuge zwar kostenfrei und zeitlich unbegrenzt abstellen, entsprechend der aufgestellten Verkehrszeichen gibt es in dem Areal aber verschiedene Parkzonen.
Diese sind: Mischparken (freies Parken mit Lizenz sowie kostenpflichtiges Besucherparken für ein Euro pro Stunde und sechs Euro am Tag), Kurzzeit- und Mischparken (von 9 Uhr bis 18 Uhr mit Parkschein für maximal zwei Stunden; ab 18 Uhr Mischparken), Kurzparken mit Parkscheibe (von 9 Uhr bis 18 Uhr mit Parkscheibe für maximal eine Stunde; ab 18 Uhr mit Parkscheibe für maximal eine Stunde oder freies Parken mit Lizenz) sowie Mischparken mit Parkscheibe (mit Parkscheibe für maximal vier Stunden; freies Parken mit Lizenz).
Die Stadt weist auch auf die Halt- und Parkverbotszonen hin, in denen ab 17 Uhr Bewohnerparken und ab 18 Uhr Mischparken gestattet ist. Wie es um den "ruhenden Verkehr" in diesem Bereich steht, kontrollieren die Mitarbeiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung. Der genaue Zeitpunkt der Öffnung des Parkplatzes werde rechtzeitig bekanntgegeben, heißt es.
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