Ungarn verlangt Maut-Nachzahlung: Teilerfolg für Münchner
München - Ungarns Straßen kosten Maut. Genau die war ein Münchner Reisebusunternehmen schuldig geblieben. Die nachträglich gekaufte Vignette konnte die Nachgebühr nicht mehr verhindern. Das Unternehmen sollte, so die Forderung der Ungarischen Nationalen Mauterhebungs-AG, zahlen. Doch die Münchner wehrten sich vor Gericht mit Erfolg. Zumindest teilweise. Das Amtsgericht verpflichtet das Unternehmen zwar, die erhöhte Mautgebühr von 436 Euro (abzüglich der nachträglich bezahlten Maut) zu zahlen. Entscheidet aber gleichzeitig, dass die von den Ungarn erhobene weitere Nachgebühr von weiteren 1.312 Euro nicht bezahlt werden müsse.
Ungarn verlangt Nachgebühren
Die Ungarn verlangen von der beklagten Reisebushalterin die Zahlung von zwei "Nachgebühren" für die Nutzung von ungarischen Straßen bei zwei Fahrten am 4. und 5. Mai 2017. Die Bus-Vignette für 40,39 Euro war erst nach der Fahrt am 5. Mai gekauft worden.
Bei einer unberechtigte Straßennutzung wird laut ungarischer Mautverordnung eine einfache Zusatzgebühr von 218 Euro fällig, wenn bei einer Kontrolle keine gültige Vignette vorliegt. Soweit folgt das Amtsgericht auch der ungarischen Forderung.
"Diese Regelung widerspricht dem Kern des deutschen Schadensersatzrechts"
Doch das Münchner Unternehmen zahlte nicht innerhalb von 30 Tagen und so wurde nach der ungarischen Regelung eine Zusatzgebühr von 656 Euro fällig. Pro Verstoß.
Die zuständige Richterin am Münchner Amtsgericht sieht das anders. Ungarn erhöhe die Nachgebühr noch einmal massiv um 656 Euro allein wegen der Nichtzahlung der einfachen Nachgebühr von 218 Euro innerhalb von 30 Tagen. "Diese Regelung stellt einen Strafschadensersatz dar", urteilt die Richterin. Die pauschale und massive Verschärfung erfolge, ohne dass sich der Schaden durch die Tat vergrößert habe. "Diese Regelung widerspricht dem Kern des deutschen Schadensersatzrechts."
- Themen: