Unfall mit 3,33 Promille? Innenstadt-Wirt unter Verdacht

Mit angeblich 3,33 Promille im Blut ist ein Innenstadt-Wirt am Vatertag mit seiner Vespa verunglückt. Promi-Anwalt Libbertz hält den Wert aber für "unrealistisch" und lässt nun ein eigenes Gutachten erstellen.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

MÜNCHEN - Mit angeblich 3,33 Promille im Blut ist ein Innenstadt-Wirt am Vatertag mit seiner Vespa verunglückt. Promi-Anwalt Libbertz hält den Wert aber für "unrealistisch" und lässt nun ein eigenes Gutachten erstellen.

Seinen Gästen erzählte er ganz freimütig, dass er von seiner Vespa gefallen war und ein paar Tage im Krankenhaus lag. Was der Innenstadt-Wirt aber verschwieg, war die Blutprobe, die bei ihm nach dem Unfall gemacht wurde und 3,33 Promille ergeben haben soll. Damit dürfte der Wirt seinen Führerschein bald los sein.

„Ich halte diese Promillezahl für unrealistisch und werde sie anfechten“, erklärte sein Anwalt Lutz Libbertz auf AZ-Anfrage. Er werde zu diesem Zweck ein Gutachten in Auftrag geben.

Am Vatertag war der Wirt am späten Nachmittag auf der Verdistraße in Obermenzing gestürzt. Er trug keinen Helm. Eine Streife kam zu der Unfallstelle. Der Wirt wurde mit Verdacht auf schwere Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht. Doch der Vespa-Fahrer hatte Glück im Unglück: Er kam mit Schürfwunden und Prellungen davon.

Schlimmere Konsequenzen könnte die Blutprobe haben. Denn die soll 3,33 Promille ergeben haben. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet, so ein Polizeisprecher. Der Strafbefehl hat den Wirt bislang aber noch nicht erreicht. „Ich fahre Auto wie immer“, sagte er der AZ und „selbstverständlich“ habe er noch seinen Führerschein.

jot, rke

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.