Unfall auf Skiern: 81-Jährige klagt vor Oberlandesgericht

München - Dass Katharina D. nach wie vor zum Skifahren in die Berge geht, nötigt OLG-Richter Thomas Steiner großen Respekt ab. Weder ihr Alter – die Frau ist jetzt 81 Jahre alt – noch ein schwerer Unfall auf Skiern vor zweieinhalb Jahren kann die ehemalige Skilehrerin davon abhalten.
"Aber ich fahre altersgemäß", sagt sie augenzwinkernd. Die Unfallstelle im Skigebiet Spitzingsee kennt der Richter aus eigener Anschauung. Ist aber ein paar Jahre her, wie er sagt. Steiner kann sich dennoch gut erinneren, dass der Weg, den die Klägerin am 13. Februar 2015 an der Bergstation der Taubensteinbahn talabwärts wählte, zwar keine normale Piste war, aber gleichwohl von vielen Skifahrern genutzt wurde.
Trotz eines Schildes, das vor der Pistenpräparierung warnte, fuhr auch die geübte Skifahrerin auf die Telegrafenabfahrt. Katharina D. macht geltend, dass sie das Schild spät wahrgenommen habe. Zu spät, um noch zu reagieren. Kurz darauf sei sie bereits über das gespannte Seil der Pistenraupe gestürzt. Sie erlitt einen Schienbeinbruch, wurde operiert und blieb lange in stationärer Behandlung.
Dafür will sie Schadenersatz und ein Schmerzensgeld von 6.500 Euro. Der Pistenraupenfahrer habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Tatsächlich hatte die Haftplicht des Pistenraupenfahrers 2.500 Euro an die Klägerin bezahlt. Allerdings ohne jedes Schuldeingeständnis.
Der Vergleich
Das wird es wohl auch nicht mehr geben. Der Mann ist überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Das Warnschild sei groß und an einer Stelle platziert, wo es jeder Skifahrer sehen musste. Doch genau das ist strittig. Katharina D. sagt, das Schild sei damals nicht zentral platziert worden, sondern versetzt auf der linken Seite und dazu noch einige Meter tiefer als vom Raupenfahrer behauptet.
Gegen 16:30 Uhr begann sie mit der Abfahrt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Pistenraupe bereits auf dem Teilstück der Telegrafenabfahrt. Der Fahrer hatte seine Pistenraupe mit einem Windenseil an einem Baum befestigt – zehn bis 20 Zentimeter über dem Boden.
Am Donnerstag lief es dann nach einigem Hin und Her doch auf einen Vergleich hinaus. Der Beklagte ist zwar von seiner Unschuld überzeugt. Um aber ein teures Gutachten oder einen Lokaltermin zu vermeiden, wird Katharina D. zu den 2.500 Euro noch mal 1.000 Euro hinzu bekommen.
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