Zu grelle Straßenbeleuchtung: Ehepaar verklagt Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Ein Ehepaar verklagt die Gemeinde Feldkirchen-Westerham, die Laternen abzudunkeln. Und gewinnt vor Gericht.
John Schneider |
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Sieg vor Gericht: Robert und Elvira R. im Verwaltungsgericht. Rechts der Streitgegenstand: die Laterne in Feldkirchen.
jot Sieg vor Gericht: Robert und Elvira R. im Verwaltungsgericht. Rechts der Streitgegenstand: die Laterne in Feldkirchen.

München/Feldkirchen - Elvira R. (72) wirkt geradezu konsterniert. Während ihr Mann Robert (69) strahlend lächelt, scheint die 72-Jährige kurz nach der Verhandlung noch nicht ganz verstanden zu haben, dass sie gerade einen großen Sieg vor dem Verwaltungsgericht eingefahren hat und dass sie bald wieder ruhig wird schlafen können.

Wenige Augenblicke zuvor hatte das Gericht nämlich die Gemeinde Feldkirchen-Westerham ganz im Sinne der Kläger dazu verdonnert, die Laternen in der Straße des Paares entweder abzudunkeln oder aber durch ein neueres Fabrikat zu ersetzen, das die Hausbewohner nicht so stört.

Grelles Licht: Robert und Elvira R. beißen auf Granit

Die Beeinträchtigungen seien massiv, befinden die Verwaltungsrichter. Das war auch das Fazit eines Gutachters in der Sache gewesen. Der hatte zudem ausgerechnet, dass das Problem mit lediglich 1.620 Euro Umbaukosten gelöst werden könnte.

Doch Robert und Elvira R. bissen auf Granit. Die Gemeinde lehnte Nachbesserungen ab, ließ sich auch in mehreren Anläufen nicht zu einem Vergleich bewegen. Selbst dann noch, als das Paar anbot, die Kosten für den Umbau selbst zu tragen.

 

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Gemeinde befürchtet Präzedenzfall - und bekommt ihn

Die Verweigerungshaltung der Gemeinde hat einen Grund, den die Anwältin so beschreibt: "Dann kommt morgen der nächste ins Rathaus und will etwas anderes." Anders gesagt: "Wir fürchten einen Präzedenzfall." Doch genau dieser Präzedenzfall ist jetzt durch das Urteil geschaffen worden.

Die Gemeinde sieht sich dennoch im Recht, da sie DIN-Normen einhalte. Alles andere sei zu schwammig, zu wenig konkret, um seitens der Gemeinde darauf eingehen zu können, argumentiert die Anwältin der Kommune. Da steht sie aber auf ganz einsamem Posten. Kläger, Gutachter und Gericht sind sich einig, dass es rechtliche Grundlagen gibt, um Beeinträchtigungen einzuschätzen.

Anwältin der Gemeinde kündigt Berufung an

So existieren neben den DIN-Normen auch Regelungen, die den sogenannten Blendwert von Laternen erfassen. Diesen subjektiven Faktor zu berücksichtigen, ist sinnvoll. Sonst könnte man ja ein Flutlicht auf ein Wohnhaus richten, solange die Lux-Werte für Flutlichtanlagen eingehalten werden.

Vor der Verhandlung hatte Elvira R. noch erzählt, wie sie seit vier Jahren unter dem grellen Licht der Straßenlaternen leidet. Ihr Mann ergänzte: "Es ist so hell im Schlafzimmer, dass wir nur noch in einer von zehn Nächten durchschlafen."

Das schlägt aufs Gemüt und wird für beide zu einem gesundheitlichen Problem. So ganz ist die Sache allerdings noch nicht durch: Die Anwältin der Gemeinde kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Lesen Sie hier: Sohn soll Vater erwürgt haben - Mordprozess beginnt

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