Verkohlte Frau vom Feringasee in München-Unterföhring: Prozessbeginn am Montag
München - Es war eine Tat, die ganz München entsetzte: Am 11. September vergangenen Jahres machten Landschaftsgärtner bei Mäharbeiten am Ostufer des Feringasees in Unterföhring eine grausige Entdeckung. Auf einem Parkplatz in der Nähe eines Gasthofs lag eine zur völligen Unkenntlichkeit verkohlte Leiche.
Der Körper war so stark verbrannt, dass eine Identifikation nur über eine Zahnanalyse möglich war. Es handelte sich um die 35-jährige Münchnerin Beatrice F.
Verkohlte Frauenleiche: Wer ist die Tote vom Feringasee?
Als Hauptverdächtiger kristallisierte sich relativ schnell ihr Lebensgefährte Konstantin V. (33) heraus. Das vermutliche Tatmotiv: Eifersucht. Hinter der heilen Fassade des Manager-Paares kriselte es gewaltig. Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, war Beatrice F. auf Dating-Portalen im Internet aktiv und suchte Kontakt zu anderen Männern.
In einem Streit soll Konstantin V. seine Lebensgefährtin dann erdrosselt haben. Den Leichnahm fuhr er dann wohl mit seinem Auto zum Feringasee, der im September letzten Jahres aufgrund schlechter Witterung fast menschenleer war. Die Stelle, an der er den Körper seiner Lebensgefährtin angezündet hat, ist durch Bäume und Büsche schwer einsehbar.
Anwalt: Konstantin V. will sich gegen Anklageschrift wenden
Die Leiche wies massive Brandspuren auf. Vor allem im Gesicht und am Oberkörper wüteten die Flammen. Die Ermittler vermuten, dass Konstantin V. so versucht hat, Spuren zu verwischen. Bei Vernehmungen in Untersuchungshaft verwickelte er sich schließlich in Widersprüche.
Am Montag, fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Leichenfund, beginnt nun der Prozess in München. Noch immer bestreitet Konstantin V. den Mord, ein Geständnis wird es nicht geben. Dies bestätigte Alexander Schmidtgall, der Verteidiger des 33-Jährigen, gegenüber der "tz". "Mein Mandant wird selbstständig eine vorbereitete Erklärung abgeben", sagte Schmidtgall und kündigte an, dass sich diese "in wesentlichen Punkten gegen die Anklageschrift wenden" werde. Die genauen Umstände des Mordes seien demnach nicht geklärt, ein Tötungsvorsatz werde abgestritten und die Mordmerkmale zurückgewiesen.
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