Tödlicher Unfall bei München: Audi-Fahrer erfasst Fußgänger

Am Dienstag wird in Martinsried ein Fußgänger von einem Auto erfasst und stirbt später im Krankenhaus. Die Polizei formuliert einen Appell.
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Der Senior erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. (Symbolbild)
Der Senior erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. (Symbolbild) © Robert Michael/dpa

Martinsried - Bei einem Verkehrsunfall in Martinsried in der Gemeinde Planegg im Landkreis München ist ein Mann von einem Auto erfasst worden und erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Die Münchner Verkehrspolizei ermittelt zu den Hintergründen.

Tödlicher Unfall in Martinsried: Audi-Fahrer erfasst über 80-Jährigen

Wie die Polizei berichtet, war der über 80 Jahre alte Mann am Dienstag gegen 17 Uhr als Fußgänger auf dem Gehweg entlang der Röntgenstraße unterwegs und überquerte die Straße "in einer langgezogenen Rechtskurve".

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In diesem Moment befuhr ein 20-Jähriger, ebenfalls aus dem Landkreis München, die Röntgenstraße mit seinem Audi in nördliche Richtung, konnte den Zusammenstoß mit dem Fußgänger nicht mehr verhindern und erfasste den Mann frontal.

Appell der Polizei: In der dunklen Jahreszeit helle Kleidung tragen 

Der Mann kam schwer verletzt ins Krankenhaus, wo er kurz darauf verstarb. Der Audi-Fahrer blieb unverletzt. 

Ein Sprecher der Polizei wies darauf hin, dass es zum Zeitpunkt des Unfalls bereits dunkel gewesen sei und der tödliche Verunglückte obendrein dunkle Kleidung getragen habe.

Unfall in Martinsried: Straße stundenlang gesperrt

Die Polizei appelliert an Fußgänger und Radfahrer gerade im Winter für die eigene Sicherheit möglichst hell gekleidet und für andere Verkehrsteilnehmer "möglichst gut erkennbar" unterwegs zu sein.   

Weil die Röntgenstraße während der Unfallaufnahme für mehrere Stunden gesperrt werden musste, kam es zu Verkehrsbehinderungen.

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2 Kommentare
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  • Mani123 am 11.12.2024 17:17 Uhr / Bewertung:

    Hallo Kartoffelsalat, ja das ist richtig. Aber die Stelle wo der Unfall passiert ist, liegt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Es gibt keinen Bürgersteig und schlechte bis keine Beleuchtung. Auch fussgänger können nicht einfach über die straße laufen. Der Mann ist gestorben, das ist tragisch. Aber die Schuldfrage müssen jetzt andere klären und nicht user, die den tathergang nicht beurteilen können.

  • kartoffelsalat am 11.12.2024 13:56 Uhr / Bewertung:

    Komisch worauf die Polizei so hinweist und worauf nicht:

    §3 (2a) StVo z.B.:

    Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Oder aber auch §3 (1) StVO:

    (...)Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

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