Stier-Skulptur verletzt Buben: 10.000 Euro Schmerzensgeld
München - Überraschung am Oberlandesgericht: Die höhere Instanz kippte das Urteil des Münchner Landgerichts II und verurteilte den Besitzer einer Metzgerei im Landkreis Starnberg zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld. Der Grund: Im Jahr 2016 war eine Stier-Skulptur aus Bronze vor seinem Laden umgefallen und hatte einen damals sechsjährigen Buben verletzt.
Teil eines Fingers musste amputiert werden
Die Skulptur sei in Krailling nicht standsicher aufgestellt gewesen, befand das Oberlandesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Die massive, 200 Kilogramm schwere Bronze-Skulptur war umgekippt. Der Bub quetschte sich die Hand ein. Ein Teil eines Fingers musste daraufhin amputiert werden. Der Junge und sein Vater klagten auf Schmerzensgeld.
Bub hatte auf Bronze-Skulptur gespielt
Das Landgericht hatte die Klage im März abgewiesen mit der Begründung, es spreche viel dafür, dass der Bub sich nicht nur gegen die Skulptur gelehnt, sondern auch auf ihr gespielt habe.
Unerheblich, befindet das Oberlandesgericht. "Da der Beklagte im öffentlichen Raum vor seinem Ladengeschäft die Skulptur aufgestellt hatte, musste er auch damit rechnen, dass Kinder mit und auf der Tierfigur spielen, versuchen, sich an den Hörnern hochzuziehen, den Stier besteigen und auch auf der Skulptur "herumturnen", heißt es in der Entscheidung.
Gericht sieht Verantwortung bei dem Metzger
Beide Varianten des Unfallhergangs hätten jedenfalls gezeigt, dass ein Sechsjähriger die Skulptur zum Kippen bringen konnte. Der Metzger hätte aber dafür sorgen müssen, dass die Skulptur "unter keinen Umständen, ganz egal, wie Kinder mit diesem Stier spielen, nach vorne kippt". Die Revision wurde nicht zugelassen.
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