Stier-Skulptur verletzt Buben: 10.000 Euro Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht verurteilt den Besitzer einer Metzgerei im Landkreis Starnberg. Eine Skulptur vor seinem Laden war umgefallen und hatte einen Jungen verletzt.
John Schneider
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Die Stier-Skulptur aus Bronze steht vor einer Metzgerei im Landkreis Starnberg.
Die Stier-Skulptur aus Bronze steht vor einer Metzgerei im Landkreis Starnberg. © Matthias Balk/dpa

München - Überraschung am Oberlandesgericht: Die höhere Instanz kippte das Urteil des Münchner Landgerichts II und verurteilte den Besitzer einer Metzgerei im Landkreis Starnberg zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld. Der Grund: Im Jahr 2016 war eine Stier-Skulptur aus Bronze vor seinem Laden umgefallen und hatte einen damals sechsjährigen Buben verletzt.

Teil eines Fingers musste amputiert werden

Die Skulptur sei in Krailling nicht standsicher aufgestellt gewesen, befand das Oberlandesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Die massive, 200 Kilogramm schwere Bronze-Skulptur war umgekippt. Der Bub quetschte sich die Hand ein. Ein Teil eines Fingers musste daraufhin amputiert werden. Der Junge und sein Vater klagten auf Schmerzensgeld.

Bub hatte auf Bronze-Skulptur gespielt

Das Landgericht hatte die Klage im März abgewiesen mit der Begründung, es spreche viel dafür, dass der Bub sich nicht nur gegen die Skulptur gelehnt, sondern auch auf ihr gespielt habe.

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Unerheblich, befindet das Oberlandesgericht. "Da der Beklagte im öffentlichen Raum vor seinem Ladengeschäft die Skulptur aufgestellt hatte, musste er auch damit rechnen, dass Kinder mit und auf der Tierfigur spielen, versuchen, sich an den Hörnern hochzuziehen, den Stier besteigen und auch auf der Skulptur "herumturnen", heißt es in der Entscheidung.

Gericht sieht Verantwortung bei dem Metzger

Beide Varianten des Unfallhergangs hätten jedenfalls gezeigt, dass ein Sechsjähriger die Skulptur zum Kippen bringen konnte. Der Metzger hätte aber dafür sorgen müssen, dass die Skulptur "unter keinen Umständen, ganz egal, wie Kinder mit diesem Stier spielen, nach vorne kippt". Die Revision wurde nicht zugelassen.

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31 Kommentare
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  • am 14.11.2020 14:57 Uhr / Bewertung:

    Sie unterstellen den Eltern, das Geld über das Wohl ihres Kindes zu stellen?
    Sie dürfen nicht Ihre offenkundige Verachtung von Kindern auf andere Menschen projizieren.

    Was Ihr Einkommen betrifft - auch wenn dies nicht unbedingt zum Thema gehört - sind Fortbildungen und Wechsel auf einen höher qualifizierten und besser bezahlten Job immer eine gute Idee. Strengen Sie sich halt mal etwas an.

    @AZ Zensor: Warum wird dieser Post gelöscht, warum dürfen die ganzen bösartigen, menschenverachtenden Beiträge hier jedoch stehen blieben?

  • Sarkast am 13.11.2020 21:23 Uhr / Bewertung:

    Und schon sind Mama und Papa froh, weil sie auf die Schnelle mal 10.000 Euros gemacht haben, ohne Arbeit.
    Für dieses Geld muß ich einige Zeit hart arbeiten...

  • MUC1 am 13.11.2020 18:55 Uhr / Bewertung:

    An meinem Marktstand stehen (Profi-)Marktschirme, gesichert mit dem Maximum an vorgeschriebenen Gewichten, außerdem Stehtische, deren Beine unten quer laufende Traversen haben. Die Kinder wollen regelmäßig darüber die Tische hochkraxeln, hängen sich an die Platten... ebenso kraxeln sie die Schirmstangen hoch und wollen sich oben in die Streben hängen. Dem Großteil der Eltern ist das - tschuldigung - scheißegal! Erst wenn das Getränk aus der Tasse schwappt wird gejault, wieso der Tisch so wackelt..... ICH übernehme ständig die Aufsicht, schon weil die "Alten" ihre Smartphones lieber anschauen als ihre Kid´s.... Ha! Und wehe man sagt: "Bitte könnten Sie Ihre Kleinen..." Dann ist man kinderfeindlich, unfreundlich usw. "Machen Sie halt ein Schild hin mit spielen verboten". Jaaaaklaaar, weil kleine Kinder lesen können.... Ich sag nur dreckige Schuhe in Einkaufswägen, auf S-Bahnsitzen usw. Alles vermeidbar mit Hirn, Aufsicht und Erklärung! Zitat: Ganz einfach.

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