Radlerin (62) stürzt - und klagt gegen Gemeinde

Doch die Klage hat wenig Aussicht auf Erfolg. In einem zweiten Radl-Fall kommt es dagegen zu einem Vergleich.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
3  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Radlerinnen (Symbolbild).
Radlerinnen (Symbolbild). © Hendrik Schmidt/dpa

München - Die Hoffnung von Xenia P. (Name geändert) heißt künstliches Gelenk. Die 62-Jährige läuft nach vier Operationen immer noch mit einem Provisorium für ihre Schulter herum. Ihre Leidenszeit begann im Juli 2020. Damals war sie mit dem Rad unterwegs gewesen und gestürzt. Mit bösen Folgen. Jetzt will sie Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Gemeinde.

Das war passiert: Am 4. Juli des vergangenen Jahres war die Radlerin auf dem Weg, der in Oberhaching parallel zur Lilienstraße verläuft, unterwegs. Dabei handelt es sich um einen Fuß- und Radweg, der nicht asphaltiert ist.

Nach ihren eigenen Angaben war Xenia P. dort einem entgegenkommenden Radfahrer ausgewichen und in ein tiefes Schlagloch geraten. Dadurch verschlug es ihr den Lenker und sie stürzte.

Lesen Sie auch

Die Radlerin erlitt unter anderem eine Trümmerfraktur an der rechten Schulter sowie einen knöchernen Strecksehnenausriss. Wegen einiger Komplikationen verzögert sich die Heilung bis heute. "Ich wurde zuletzt im Januar operiert", berichtet die 62-Jährige dem Gericht. Aber sie sei bei Bewegungen nach wie vor stark eingeschränkt.

Radlerin will Schmerzensgeld

Xenia P. macht ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro geltend. Zudem fordert sie Schadenersatz von 7310, 54 Euro. Doch der Vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer, Frank Tholl, kann ihr keine Hoffnung machen. Die Gemeinde sei nur verpflichtet solche Gefahren auszuräumen, die ein Verkehrsteilnehmer nicht erkennen kann. Wäre die Klägerin aber auf Sicht gefahren, hätte sie dem Schlagloch ausweichen können. Nach dieser ernüchternden Einschätzung zieht Xenia P. ihre Klage zurück.

Es ist nicht der einzige Radler-Sturz, mit dem sich die Kammer an diesem Tag beschäftigen muss. In einem zweiten Fall hat ein Radler geklagt, weil er im Juni 2019 auf dem Etzweg in Unterhaching in einer Unterführung gestürzt war. Er brach sich unter anderem den rechten Ellenbogen. In der Unterführung hatte sich nach Regenfällen Schlamm angesammelt. Die Gemeinde versäumte es damals, die Stelle schnell zu reinigen oder zumindest ein Warnschild aufzustellen.

Hier einigen sich die Parteien auf einen Vergleich: Der Kläger erhält 3.000 Euro, ungefähr ein Drittel der eingeforderten Summe.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Schwammerlsucher am 13.06.2021 08:09 Uhr / Bewertung:

    Wie kann man einfach so in eine Unterführung fahren, wenn man offensichtlich die Fahrbahn nicht sieht? Da kann immer alles Mögliche liegen. Flaschen, Bretter etc.

  • Alter_Ego am 11.06.2021 11:24 Uhr / Bewertung:

    Das Leben an sich ist eine Gefahr!

  • köterhalsband am 10.06.2021 21:17 Uhr / Bewertung:

    Wieder jemand auf der Jagd nach dem Geld für eigenes Unvermögen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.