Radlerin (62) stürzt - und klagt gegen Gemeinde
München - Die Hoffnung von Xenia P. (Name geändert) heißt künstliches Gelenk. Die 62-Jährige läuft nach vier Operationen immer noch mit einem Provisorium für ihre Schulter herum. Ihre Leidenszeit begann im Juli 2020. Damals war sie mit dem Rad unterwegs gewesen und gestürzt. Mit bösen Folgen. Jetzt will sie Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Gemeinde.
Das war passiert: Am 4. Juli des vergangenen Jahres war die Radlerin auf dem Weg, der in Oberhaching parallel zur Lilienstraße verläuft, unterwegs. Dabei handelt es sich um einen Fuß- und Radweg, der nicht asphaltiert ist.
Nach ihren eigenen Angaben war Xenia P. dort einem entgegenkommenden Radfahrer ausgewichen und in ein tiefes Schlagloch geraten. Dadurch verschlug es ihr den Lenker und sie stürzte.
Die Radlerin erlitt unter anderem eine Trümmerfraktur an der rechten Schulter sowie einen knöchernen Strecksehnenausriss. Wegen einiger Komplikationen verzögert sich die Heilung bis heute. "Ich wurde zuletzt im Januar operiert", berichtet die 62-Jährige dem Gericht. Aber sie sei bei Bewegungen nach wie vor stark eingeschränkt.
Radlerin will Schmerzensgeld
Xenia P. macht ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro geltend. Zudem fordert sie Schadenersatz von 7310, 54 Euro. Doch der Vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer, Frank Tholl, kann ihr keine Hoffnung machen. Die Gemeinde sei nur verpflichtet solche Gefahren auszuräumen, die ein Verkehrsteilnehmer nicht erkennen kann. Wäre die Klägerin aber auf Sicht gefahren, hätte sie dem Schlagloch ausweichen können. Nach dieser ernüchternden Einschätzung zieht Xenia P. ihre Klage zurück.
Es ist nicht der einzige Radler-Sturz, mit dem sich die Kammer an diesem Tag beschäftigen muss. In einem zweiten Fall hat ein Radler geklagt, weil er im Juni 2019 auf dem Etzweg in Unterhaching in einer Unterführung gestürzt war. Er brach sich unter anderem den rechten Ellenbogen. In der Unterführung hatte sich nach Regenfällen Schlamm angesammelt. Die Gemeinde versäumte es damals, die Stelle schnell zu reinigen oder zumindest ein Warnschild aufzustellen.
Hier einigen sich die Parteien auf einen Vergleich: Der Kläger erhält 3.000 Euro, ungefähr ein Drittel der eingeforderten Summe.
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