Mann verklagt Supermarkt: Mit Biss in die Wurst den Backenzahn gespalten
Gilching - Alexander R. (49) ist sich seiner Sache sicher, der Gilchinger Supermarkt muss ihm Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Der Grund: Beim herzhaften Biss in die Wurst, die die Familie dort gekauft hatte, biss der 49-Jährige offenbar auf einen "sehr harten" Fremdkörper und spaltete damit einen Backenzahn.
Betroffener fordert Schmerzensgeld vom Supermarkt
"Ich habe geschrien wie am Spieß", beschreibt der 49-Jährige die Schmerzen. Und zeigt ein Foto, auf dem der Riss über die gesamte Länge des Zahnes zu sehen ist.
Der Abteilungsleiter will für die erlittenen Schmerzen Geld sehen, außerdem müsse der Supermarkt für die Behandlungskosten aufkommen, inklusive eines möglicherweise noch benötigten Implantats. Klage-Streitwert: 12.200 Euro.
Doch es gibt ein Problem. Den Fremdkörper hat Alexander R. "reflexartig verschluckt". Handelte es sich um ein Stück Knochen oder ein Metallteilchen? Keiner weiß es.
Das macht den Nachweis nicht leichter, findet Richter Clemens Turkowski. Und das müsse als Prozessrisiko vom Kläger in einen Vergleichsvorschlag eingepreist werden. Der Richter schlägt ein Drittel der Forderung vor. Doch Alexander R. mag sich nicht darauf einlassen, fühlt sich als Konsument im Recht.
Vor einer Entscheidung braucht es vermutlich ein Gutachten
Am gestrigen Verhandlungstag berichtet der Qualitätsmanager des Wurstherstellers, wie die Debreziner hergestellt und mehrmals auf Fremdkörper - unter anderem mit Metalldetektoren - überprüft werden. Dass dabei trotzdem sehr kleine Partikel in die Wurst gelangen können, bestärkt den Kläger in seiner Meinung.
Am 30. November will der Richter entscheiden. Nach derzeitigem Stand wird er wohl ein zahnmedizinisches Gutachten in Auftrag geben müssen. Ein Gutachter wird dann unter anderem klären, wie es zu dem Verlust des Zahnes gekommen sein kann.
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