Landratsamt prüft Arbeitserlaubnis von afghanischem Flüchtling neu

Nach dem Teilerfolg eines Flüchtlings vor dem Verwaltungsgericht in München prüft das Landratsamt in Freising dessen abgelehnte Ausbildungserlaubnis ein zweites Mal.
Maximilian Gehrke |
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Das Verwaltungsgericht München entschied, dass die Entscheidung des Landratsamtes hinfällig sei.
Daniel Reinhardt/dpa Das Verwaltungsgericht München entschied, dass die Entscheidung des Landratsamtes hinfällig sei.

München - "Wir warten die Begründung des Gerichts ab und werden uns dann entsprechend verhalten", sagte eine Sprecherin am Freitag.

Der 34 Jahre alte Mann aus Afghanistan hatte im Dezember eine Ausbildungsstelle als Schneider in Moosburg (Landkreis Freising) bekommen. Das Landratsamt verweigerte ihm allerdings die Genehmigung dazu. Diese Entscheidung sei hinfällig, urteilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag.

Nach Angaben eines Sprechers beruht sie auf einer für Afghanistan inzwischen überholten Weisung des Innenministeriums, nach der Flüchtlinge mit schlechter Bleibeperspektive keine Ausbildungserlaubnis bekommen sollen.

Kritik an Landratsamt

Das Landratsamt habe die Bleibeperspektive des 34-Jährigen allerdings nie als ausschlaggebendes Kriterium behandelt, sagte die Sprecherin. "Ganz im Fokus standen bei uns die Identitätsklärung, die Straffreiheit und auch das Bemühen um Integration" - die Bleibeperspektive sei in die Erwägungen mit eingeflossen, aber nicht ausschlaggebend gewesen.

In der Vergangenheit hatten Flüchtlingshelfer das Landratsamt wegen einer angeblich restriktiven Haltung bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen wiederholt kritisiert. "Die restriktiven Entscheidungen des Landratsamts haben auch die Helfer frustriert", sagte Teresa Degelmann von der Flüchtlingshilfe Freising. "Auch wenn die Entscheidung des Gerichts noch nicht bedeutet, dass Herr Burhani arbeiten darf, ist es für uns ein wichtiges Zeichen: Es kommt wieder Bewegung in die Sache!"

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