Unfall in Kfz-Werkstatt: Kollege verliert Kontrolle über Auto – 15.000 Euro Schaden

Ein Routinejob endete im Schock: Ein Lehrling wurde beim Einweisen in der Werkstatt von einem Mercedes Van angefahren und zwischen Wand und Wagen eingeklemmt. Der tragische Unfall verläuft glimpflich für den 16-Jährigen. 
von  Ralph Hub
Ein Rettungswagen brachte den verletzten Auszubildenden nach dem Unfall in der Werkstatt ins Krankenhaus. (Symbolbild)
Ein Rettungswagen brachte den verletzten Auszubildenden nach dem Unfall in der Werkstatt ins Krankenhaus. (Symbolbild) © Jens Büttner

Ein 16 Jahre alter Auszubildender ist in einer Kfz-Werkstatt in Taufkirchen im Landkreis München von einem Auto erfasst und schwer verletzt worden. Am Steuer saß ein Kollege, der aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über den Mercedes-Van verloren hatte.

Azubi gerät zwischen Auto und Wand

Der 26-jährige Kfz-Mechaniker wollte am Dienstagnachmittag die Mercedes V-Klasse für eine Reparatur auf die Hebebühne der Werkstatt fahren. Der 16-Jährige sollte dem Kollegen helfen und ihn einweisen. Dabei kam es zu dem verhängnisvollen Missgeschick.

Der 26 Jahre alte Mitarbeiter beschleunigte nach Angaben eines Polizeisprechers beim Auffahren auf eine Hebebühne plötzlich stark und erfasste den vor ihm stehenden Jugendlichen mit dem Wagen. Das Auto durchbrach schließlich die Werkstattwand. Der Auszubildende wurde eingeklemmt.

 

Über 15.000 Euro Sachschaden

Doch der 16-Jährige hatte Glück im Unglück. Durch den Aufprall erlitt er nach Polizeiangaben lediglich eine Fraktur der rechten Kniescheibe und keine schweren inneren Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte den Schwerverletzten ins Krankenhaus.

Bei dem Unfall wurde der Mercedes leicht und die Werkstattwand schwer beschädigt. Der Sachschaden wird auf mindestens 15.000 Euro geschätzt. Die Münchner Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Zur Unfallursache heißt es derzeit, der 26-Jährige am Steuer sei mit dem Fuß von der Bremse gerutscht und aufs Gas getreten.

Die Ursache dafür ist unbekannt. Der Mechaniker hat keine Fahrerlaubnis, was in diesem Fall kein Problem ist, weil sich der Unfall nicht auf öffentlichem Grund, sondern auf einem Privatgrundstück ereignet hat. Gegen den 26-Jährigen wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

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