Gericht lehnt Eilantrag ab - Sieber bleibt dicht

Die Großmetzgerei Sieber bleibt geschlossen. Einen Eilantrag, den das Unternehmen beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht hatte, hat das Gericht abgelehnt. Damit darf das Unternehmen weiterhin nichts verkaufen.
von  az
Der Eilantrag wurde vom Gericht abgelehnt. Damit bleibt das Werkstor bis auf Weiteres geschlossen.
Der Eilantrag wurde vom Gericht abgelehnt. Damit bleibt das Werkstor bis auf Weiteres geschlossen. © dpa

Geretsried - Die Großmetzgerei Sieber aus Geretsried darf weiterhin keine Produkte in den Verkehr bringen. Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts München einen Eilantrag gegen die am 28. Mai 2016 vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ausgesprochene Anordnung eines umfassenden Vertriebsverbots für sämtliche Produkte abgelehnt.

Die gerichtliche Entscheidung erging mit dem Einverständnis der Beteiligten erst heute, da diese sich vorab entsprechende Äußerungs- und Begründungsfristen erbeten hatten. Somit bleibt der Metzgerei nichts anderes übrig, als zu warten, bis klar ist, woher die Listerien kommen, die in einem Wammerl der Firma gefunden wurden.

Allgemeinwohl über Unternehmensinteressen

Die Entscheidung des Gerichts beruht auf einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Güterabwägung. Aufgrund der betroffenen gewichtigen Schutzgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Verbraucher kam die Kammer hierbei zu dem Ergebnis, dass die betrieblichen Interessen der Sieber GmbH zurückstehen müssen.

Diese habe die Erkenntnisse der Fachbehörden im Eilverfahren nicht entkräften können. Da eine Kontaminationsquelle bisher nicht festgestellt und damit nicht beseitigt werden konnte, ist nach Ansicht des Gerichts zu befürchten, dass erneut kontaminierte Produkte in den Verkehr gebracht werden.

Lesen Sie hier: Razzia bei Sieber – Staatsanwaltschaft durchsucht Metzgerei

Eine vertiefte inhaltliche Überprüfung der Feststellungen des Landratsamts wird gegebenenfalls erst in dem noch bei Gericht anhängigen Hauptsacheverfahren stattfinden.

Sieber hat nun zwei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzureichen.

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