Geflüchtete aus Ukraine werden auf Tuberkulose untersucht

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die meist die Lunge betrifft, aber auch andere Organe angreifen kann. In osteuropäischen Staaten ist sie verbreiteter als in Deutschland. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Betroffene in Unterkünften verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, dass es keine Anhaltspunkte für eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose gibt. Laut Innenministerium betrifft das in Bayern mehr als 6000 Ukrainer. Es geht nur um Menschen in Gemeinschaftsunterkünften. Wer privat unterkommt, muss sich nicht untersuchen lassen.
Die Leitende Oberärztin in der Infektiologie der Klinik in Gauting, Marion Heiß-Neumann, sagte, eine Ansteckung über kurze Kontakte sei - im Gegensatz zu Covid-19 - bei Tuberkulose nicht besonders wahrscheinlich. In räumlich beengten Verhältnissen wie in Gemeinschaftsunterkünften gebe es aber ein relevantes Infektionsrisiko. Tuberkulose sei in der Regel gut behandelbar. Laut der Klinik wurde am Samstag zunächst kein positiver Fall festgestellt.