Fürstenfeldbruck: Verschwörungstheoretiker in Psychiatrie geschickt

Der Mann soll online zum Erschießen von Polizisten aufgerufen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mitglied in einer kriminellen Vereinigung vor.
AZ/dpa |
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Dem Mann wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Dem Mann wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

Fürstenfeldbruck - Ein Verschwörungstheoretiker, der online zum Erschießen von Polizisten aufgerufen haben soll, ist in die Psychiatrie geschickt worden. Wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte, läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den 57-Jährigen, der mehrere Tausend Follower auf seinem Telegram-Kanal hat. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem Mann Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Er soll über seinen Telegram-Kanal zu öffentlichen Straftaten aufgefordert und massive Beleidigungen verbreitet haben. So habe er unter anderem erklärt, Polizeibeamte dürften "standesrechtlich" erschossen werden. Nach Angaben eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft kann auch schon der Online-Zusammenschluss - beispielsweise in einer Telegram-Gruppe - als kriminelle Vereinigung laut Paragraf 129 des Strafgesetzbuches (StGB) betrachtet werden.

Sympathisanten solidarisierten sich nach Internet-Aufruf

Im Rahmen der Ermittlungen habe der 57-Jährige vernommen und psychologisch begutachtet werden sollen, teilte die Polizei mit. Da er zu dem Termin nicht erschien, sei er vorläufig festgenommen worden. Nach seiner Vernehmung und der psychologischen Begutachtung beantragte die Generalstaatsanwaltschaft den Angaben zufolge dann die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Eine Ermittlungsrichterin erließ einen entsprechenden Unterbringungsbefehl.

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Sympathisanten solidarisierten sich daraufhin mit ihm, nachdem im Internet dazu aufgerufen worden war. Sowohl bei der Eröffnung des Unterbringungsbefehls als auch bei seinem Transport in die Klinik hätten sich rund 50 Anhänger versammelt. "Zu Ausschreitungen kam es nicht", teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit.

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2 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 16.11.2021 16:32 Uhr / Bewertung:

    "Nach Angaben eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft kann auch schon der Online-Zusammenschluss - beispielsweise in einer Telegram-Gruppe - als kriminelle Vereinigung laut Paragraf 129 des Strafgesetzbuches (StGB) betrachtet werden."

    Vollkommen richtig so. Diese ganzen Verschwörungstheoretiker verstecken sich alle bei Telegram, weil sie glauben, da passiere ihnen nichts.

  • Dr. Right am 15.11.2021 17:41 Uhr / Bewertung:

    Letztlich tragen alle Verschwörungsmythen bzw. deren "Gläubige" pathologische Züge: die Betroffenen leiden an einer verzerrten Wahrnehmung ihrer Umgebung in Richtung einer feindseligen (im Extrem bösartig verfolgenden) Haltung ihrer Person gegenüber. Das ist definitionsgemäß eine Paranoia.

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