Freising: LKA stellt knapp 150.000 Euro Falschgeld sicher

Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamts haben bei einer Durchsuchung im Landkreis Freising 145.000 Euro Falschgeld sichergestellt. Der 24-jährige Verdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.
von  AZ
Ein sichergestellter falscher 50-Euro-Schein.
Ein sichergestellter falscher 50-Euro-Schein. © Aileen Fahsig/Bayerisches Landeskriminalamt/dpa

Freising/München - Ermittlungserfolg für das Bayerische Landeskriminalamt: Am 29. April konnten Falschgeld-Experten bei einer Durchsuchung im Landkreis Freising 145.000 Euro Falschgeld sowie verschiede Herstellungsmaterialen und einen Drucker sicherstellen. Die Ermittler sprechen von einem "deutschlandweit bislang einmaligen Fall".

Die Besonderheit: Dem 24-jährigen Tatverdächtigen wird vorgeworfen, seit Anfang des Jahres Falschgeld, sogenannte "Prop-Copy-Banknoten", im Internet erworben und deutschlandweit weiterverkauft zu haben. Solche Banknoten weisen in der Regel keine oder nur unzureichende Sicherheitsmerkmale auf und tragen auf der Rückseite den Aufdruck "Prop Copy" oder "Copy". Daneben ist der 24-Jährige auch selbst in die Produktion von gefälschten Banknoten eingestiegen.

Der Verdächtige befindet sich wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung mittlerweile in Untersuchungshaft. Zudem wird nun gegen die Käufer des Falschgeldes ermittelt.

Dreiste Falschgeld-Fälle in der Vergangenheit

Einen ähnlichen Falschgeld-Fall gab es bereits im vergangenen Oktober. Damals wollte ein französisches Brüderpaar auf der Wiesn mit sogenanntem "Movie Money" bezahlen. Wie der Name schon sagt, werden diese Banknoten vor allem für Filmaufnahmen verwendet, aber auch bei Zaubershows ist das Falschgeld immer wieder in Gebrauch. Ähnlich wie bei den "Prop-Copy-Banknoten" weist auch das "Movie Money" in der Regel keine Imitationen der Euro-Sicherheitsmerkmale auf.

Dabei gilt laut LKA: Falschgeld ist Falschgeld. Strafrechtlich sei es völlig egal, ob "Kopie" auf einem Geldschein draufsteht oder nicht. "Das macht keinen Unterschied", sagte ein Sprecher.

Das LKA betont, dass es sich bei der Verbreitung von dieser Falschgeld-Form keineswegs um ein Kavaliersdelikt handelt. Das zeigt auch ein Urteil des Münchner Amtsgerichts: Hier wurde ein 24-jähriger Mann verurteilt, weil er mit einem gefälschten 50-Euro-Schein in einem Bordell bezahlen wollte. Der Schwindel flog auf, später konnten Falschgeld-Ermittler des LKA bei dem Mann rund 66.000 Euro Falschgeld sicherstellen. Der Angeklagte befand sich seit Anfang Januar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft und wurde nun zu einer Freiheitsstrafe und Geldauflage sowie Bewährungsauflagen verurteilt.

Falschgeld-Experte betont: "Kein Spielgeld"

Der Leiter der Falschgeldzentralstelle im LKA, Artur Neuerburg, warnt eindringlich vor der Verwendung von Falschgeld im Zahlungsverkehr. Veränderte Banknotenabbildungen seien kein "Spielgeld". Es handelt sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. "Die freie Verfügbarkeit im Internet und die verharmlosende Annahme, mit 'Spielgeld' oder 'Filmgeld' zu bezahlen, sei problematisch. Wir werden in unseren Ermittlungen zunehmend mit solchen Fällen konfrontiert" sagt Neuerburg. "Wenn diese Banknotenabbildungen mit Euro-Banknoten verwechselt werden können und als echt in den Zahlungsverkehr gebracht werden, handelt es sich um Geldfälschung, ein Verbrechen, das mit hohen Strafen geahndet wird."

Lesen Sie auch: Grillparty aufgelöst - Feiernde liefern dreiste Ausreden

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.